Wer seinen Job verliert, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I). Die Leistung der Bundesagentur für Arbeit gleicht einen Teil des Einkommensverlusts aus — wie viel genau, hängt von deinem früheren Gehalt, deiner Steuerklasse, deinen Beitragszeiten und deinem Alter ab. Unser Arbeitslosengeld-Rechner berechnet deinen Tagessatz, Monatsbetrag und die maximale Bezugsdauer auf einen Blick.

Was ist Arbeitslosengeld I?

Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung nach §§ 136–164 SGB III. Es ist keine Sozialleistung, sondern ein Anspruch, den du durch deine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erworben hast. Voraussetzungen (§137 SGB III):

  • Arbeitslosigkeit (keine versicherungspflichtige Beschäftigung)
  • Mindestens 12 Monate Beitragszeiten innerhalb der letzten 30 Monate (Rahmenfrist)
  • Persönliche Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit
  • Eigenbemühungen um eine neue Beschäftigung

Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?

Die Berechnung folgt §149 SGB III und basiert auf dem Bemessungsentgelt — dem durchschnittlichen Bruttogehalt der letzten 12 Monate, gedeckelt an der Beitragsbemessungsgrenze:

Bemessungsentgelt = min(Ø Bruttogehalt letzte 12 Monate, Beitragsbemessungsgrenze)
Netto-Bemessungsentgelt = Bemessungsentgelt − Steuern und SV-Beiträge (pauschaliert)
Tages-ALG I = Netto-Bemessungsentgelt × Leistungssatz ÷ 30
Monats-ALG I = Tages-ALG I × 30

Die Leistungssätze (§149 SGB III):

  • 60 % des Netto-Bemessungsentgelts — ohne Kinder
  • 67 % des Netto-Bemessungsentgelts — mit mindestens einem Kind (§32 EStG)

Beitragsbemessungsgrenze 2026

Das Bemessungsentgelt wird auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gedeckelt (§341 SGB III):

RegionMonatlichJährlich
West7.550 €90.600 €
Ost7.300 €87.600 €

Wer mehr verdient, bekommt trotzdem nur ALG I auf Basis des Maximalwerts berechnet. Das ist der sogenannte Höchstsatz.

Rechenbeispiel: 3.500 € Brutto, Steuerklasse I, keine Kinder

KategorieBetrag
Bruttogehalt3.500 €
Bemessungsentgelt (unter BBG)3.500 €
Netto-Bemessungsentgelt (SK I)ca. 2.290 €
Leistungssatz (ohne Kinder)60 %
Monats-ALG Ica. 1.374 €
Tages-ALG Ica. 45,80 €
Ersatzquote (zum Netto)ca. 60 %

Berechne deine genauen Zahlen mit dem Arbeitslosengeld-Rechner.

Rechenbeispiel mit Kindern: 67 % Leistungssatz

Mit einem Kind steigt der Leistungssatz auf 67 %:

KategorieBetrag
Netto-Bemessungsentgelt (SK III)ca. 2.650 €
Leistungssatz (mit Kind)67 %
Monats-ALG Ica. 1.776 €
Ersatzquoteca. 67 %

Einfluss der Steuerklasse

Die Steuerklasse beeinflusst das pauschalierte Netto-Bemessungsentgelt und damit direkt die Höhe des ALG I. Die Bundesagentur für Arbeit nutzt vereinfachte Pauschalen statt der individuellen Steuerberechnung:

  • Steuerklasse I, IV — mittleres Netto, häufigste Konstellation
  • Steuerklasse III — höheres Netto → höheres ALG I
  • Steuerklasse V, VI — niedrigeres Netto → niedrigeres ALG I
  • Steuerklasse II — Alleinerziehende, ähnlich wie Klasse I

Das ALG I ist steuerfrei (§3 Nr. 2 EStG), unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf andere Einkünfte. Wer im selben Jahr noch gearbeitet hat, sollte eine Steuererklärung einreichen.

Maximale Bezugsdauer (§147 SGB III)

Die Bezugsdauer hängt von den Beitragszeiten und dem Alter bei Beginn der Arbeitslosigkeit ab:

Beitragszeiten (Monate)MindestalterBezugsdauer
126 Monate
168 Monate
2010 Monate
2412 Monate
3050 Jahre15 Monate
3655 Jahre18 Monate
4858 Jahre24 Monate

Gezählt werden nur Beitragszeiten innerhalb der letzten 5 Jahre (Rahmenfrist: 30 Monate für den Grundanspruch). Wer die Mindestzahl von 12 Monaten nicht erreicht, hat keinen Anspruch auf ALG I.

Höchstsatz: ALG I bei Gehalt über der BBG

Wer mehr verdient als die Beitragsbemessungsgrenze (7.550 €/Monat West, 7.300 €/Monat Ost), erhält ALG I auf Basis des Höchstwerts:

  • West: max. ca. 4.340 €/Monat (60 %) oder ca. 4.851 €/Monat (67 %)
  • Ost: max. ca. 4.197 €/Monat (60 %) oder ca. 4.690 €/Monat (67 %)

Die genauen Beträge hängen von der Steuerklasse ab — berechne deinen individuellen Höchstsatz mit dem Arbeitslosengeld-Rechner.

Tipp: Abmeldung und Sperrzeiten vermeiden

Wer sich nicht rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit meldet oder selbst kündigt, riskiert eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, in der kein ALG I gezahlt wird. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen — spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.

Nach dem ALG I: Bürgergeld

Wer nach Ablauf der Bezugsdauer noch keine neue Stelle gefunden hat, kann unter Umständen Bürgergeld beantragen. Das Bürgergeld ist eine bedürftigkeitsabhängige Leistung — Vermögen und Einkommen werden angerechnet. Mit dem Bürgergeld-Rechner lässt sich der mögliche Anspruch abschätzen.

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