Das Bürgergeld hat das frühere ALG II (Hartz IV) zum 1. Januar 2023 abgelöst. Es sichert das Existenzminimum für erwerbsfähige Personen und ihre Haushaltsangehörigen. Unser Bürgergeldrechner liefert eine schnelle Schätzung — dieser Artikel erklärt die Berechnungsgrundlagen.

Was ist Bürgergeld?

Bürgergeld ist eine staatliche Grundsicherungsleistung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Es richtet sich an erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die hilfebedürftig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Bürgergeld umfasst:

  • Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)
  • Mehrbedarfe (z. B. für Alleinerziehende, Schwangere, Menschen mit Behinderung)

Bürgergeld 2026: Die Regelbedarfssätze

Die Regelbedarfe werden jährlich angepasst. Für 2026 gelten folgende Sätze:

Regelbedarfsstufe Personengruppe Betrag / Monat
RS 1 Allein lebende / alleinerziehende Erwachsene 563 €
RS 2 Jede volljährige Person in Bedarfsgemeinschaft (Paar) 506 €
RS 4 Jugendliche 14–17 Jahre 471 €
RS 5 Kinder 6–13 Jahre 390 €
RS 6 Kinder 0–5 Jahre 357 €

Rechenbeispiel: Eine vierköpfige Familie (2 Erwachsene + Kind 8 Jahre + Kind 3 Jahre) hat einen Regelbedarf von 506 + 506 + 390 + 357 = 1.759 € im Monat.

Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)

Neben dem Regelbedarf übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II). Dabei gilt:

  • Während der Karenzzeit (erste 12 Monate): Die tatsächlichen Kosten werden vollständig anerkannt — unabhängig von der Wohnungsgröße.
  • Nach der Karenzzeit: Nur noch „angemessene" Unterkunftskosten werden übernommen. Was angemessen ist, richtet sich nach lokalen Richtwerten des Jobcenters.

Warmmiete besteht aus Kaltmiete + Betriebskosten + Heizkosten. Achte darauf, beide Komponenten separat einzugeben.

Einkommensanrechnung und Freibeträge

Einkommen wird nicht vollständig auf den Bürgergeld-Anspruch angerechnet. Das Gesetz sieht Freibeträge vor, die Erwerbsarbeit lohnend machen (§ 11b SGB II):

Einkommensbereich Freibetrag
Bis 100 € 100 % (vollständig anrechnungsfrei)
101 – 1.000 € 20 % des Betrags in diesem Bereich
1.001 – 1.200 € (ohne Kinder) / bis 1.500 € (mit Kindern) 10 % des Betrags in diesem Bereich

Rechenbeispiel: Nettoeinkommen 800 €:
Freibetrag = 100 + (800 − 100) × 0,20 = 100 + 140 = 240 €
Anrechenbares Einkommen = 800 − 240 = 560 €

Nutze unseren Bürgergeldrechner für eine sofortige Schätzung. Zum Vergleich kannst du auch unseren Gehaltsrechner nutzen, um dein Nettoeinkommen zu ermitteln.

Vermögen und Freibeträge

Bürgergeld wird nur gewährt, wenn das Vermögen bestimmte Grenzen nicht übersteigt (§ 12 SGB II):

  • Karenzzeit (erste 12 Monate): 40.000 € pro Person in der Bedarfsgemeinschaft — also 40.000 € für Alleinstehende, 80.000 € für ein Paar.
  • Ab dem 13. Monat: 15.000 € pro Person in der Bedarfsgemeinschaft.

Schonvermögen (z. B. selbst genutztes Eigenheim, Altersvorsorge bis zu bestimmten Grenzen) bleibt grundsätzlich unberücksichtigt.

Die Karenzzeit: Was ändert sich in den ersten 12 Monaten?

Die Karenzzeit wurde mit der Bürgergeld-Reform eingeführt und gilt in den ersten 12 Monaten des Leistungsbezugs:

  1. Höherer Vermögensfreibetrag: 40.000 € pro Person statt 15.000 €.
  2. Tatsächliche Unterkunftskosten: Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Wohnkosten, auch wenn diese über den lokalen Richtwerten liegen.

Nach Ablauf der Karenzzeit muss die Wohnung ggf. gewechselt werden, wenn die Kosten als unangemessen eingestuft werden.

Bürgergeld-Anspruch berechnen — die Formel

Der monatliche Bürgergeld-Anspruch ergibt sich aus:

Bürgergeld = max(0, Gesamtbedarf − anrechenbares Einkommen)

mit:

Gesamtbedarf = Regelbedarf + Kosten der Unterkunft & Heizung
anrechenbares Einkommen = Nettoeinkommen − Freibeträge

Übersteigt das Vermögen den Freibetrag, wird zunächst Vermögen eingesetzt, bevor Bürgergeld ausgezahlt wird.

Bürgergeld vs. Wohngeld — was ist der Unterschied?

Bürgergeld und Wohngeld sind zwei unterschiedliche Leistungen:

  • Bürgergeld sichert das gesamte Existenzminimum (Lebensunterhalt + Wohnen) für erwerbsfähige Hilfebedürftige.
  • Wohngeld ist ein reiner Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen, die nicht im Bürgergeld-Bezug sind.

Wer Bürgergeld bezieht, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Wohngeld.

Auswirkung der Inflation auf Bürgergeld

Die Regelbedarfe werden jährlich angepasst, orientieren sich aber nicht automatisch an der aktuellen Inflationsrate. Mit unserem Inflationsrechner kannst du prüfen, wie die Kaufkraft über die Zeit abnimmt.

Bürgergeld beantragen — Schritt für Schritt

  1. Antrag beim zuständigen Jobcenter stellen (persönlich oder online über bürgergeld.org).
  2. Nachweise einreichen: Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Mietvertrag, Personalausweis.
  3. Eingliederungsvereinbarung abschließen (Kooperationsplan für Arbeitssuche).
  4. Leistungsbescheid erhalten — Bewilligung rückwirkend ab Antragsdatum möglich.

Fazit

Das Bürgergeld sichert das Existenzminimum und bietet durch die Karenzzeit-Regelungen einen sanfteren Einstieg in den Leistungsbezug. Die Einkommensfreibeträge machen Teilzeitarbeit und Nebenverdienste attraktiver als früher. Nutze unseren Bürgergeldrechner für eine schnelle Einschätzung deines Anspruchs — und wende dich für eine verbindliche Beratung an das Jobcenter oder eine Schuldner- bzw. Sozialberatungsstelle.