Wer 2026 Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowährungen mit Gewinn verkauft, kommt schnell mit dem Finanzamt in Berührung. Doch die Regeln sind günstiger, als viele denken: Nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind Krypto-Gewinne komplett steuerfrei. Und auch unterhalb dieser Frist gibt es Spielraum durch die Freigrenze von 1.000 €. Mit unserem Crypto-Steuer-Rechner berechnest du deine Steuerlast in Sekunden — inklusive FIFO-Logik bei mehreren Käufen.

Wie wird Krypto in Deutschland versteuert?

Kryptowährungen gelten in Deutschland steuerlich als „andere Wirtschaftsgüter". Damit fallen sie unter § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte) — nicht unter die Kapitalertragsteuer wie Aktien oder ETFs. Das hat zwei wichtige Konsequenzen:

  • Gewinne werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (0–45 %) versteuert, nicht pauschal mit 25 %.
  • Nach mehr als 1 Jahr Haltedauer ist der Gewinn vollständig steuerfrei — egal wie hoch er ausfällt.

Wer den persönlichen Grenzsteuersatz nicht kennt, findet ihn im Einkommensteuerrechner. Wer Aktien, ETFs oder Fonds versteuert, wechselt zum Kapitalertragsteuerrechner.

Die 1-Jahres-Haltefrist: ab wann ist Krypto steuerfrei?

Die 1-Jahres-Haltefrist ist das Herzstück der deutschen Krypto-Besteuerung. Sie beginnt am Tag nach der Anschaffung und endet, sobald die Coins mehr als 365 Tage gehalten wurden.

Faustregel: Kauf am 1. Februar 2024 → steuerfrei ab 2. Februar 2025.
Bei Verkauf am 1. Februar 2025 (genau 365 Tage) ist der Gewinn voll steuerpflichtig.

Maßgeblich ist das Datum der Transaktion (Trade-Datum), nicht der Tag der Gutschrift auf dem Wallet. Bei der Berechnung zählt jeder Lot einzeln — siehe FIFO-Abschnitt unten.

Freigrenze 1.000 € — und warum das KEIN Freibetrag ist

Liegt dein Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften (Krypto + andere) unter 1.000 € pro Kalenderjahr, ist er steuerfrei (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Die Grenze gilt seit 2024 — vor 2024 lag sie bei 600 €.

Wichtig: Die 1.000 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Das bedeutet:

GewinnSteuerpflichtigSteuer (bei 30 % ESt)
999,99 €0 €0 €
1.000,00 €0 €0 €
1.000,01 €1.000,01 €300,00 €
5.000,00 €5.000,00 €1.500,00 €

Bei 1.000,01 € fällt also nicht nur auf 1 Cent Steuer an, sondern auf den gesamten Gewinn. Wer kurz vor Jahresende noch knapp über der Freigrenze liegt, kann durch realisierte Verluste die Schwelle wieder unterschreiten — das ist ein legitimer „Tax-Loss-Harvesting"-Ansatz.

FIFO-Methode: ältester Kauf zuerst

Wer mehrfach in Bitcoin investiert hat, muss bei einem Verkauf festlegen, welche Coins verkauft werden. Das deutsche Steuerrecht schreibt für Krypto die FIFO-Methode (First-In-First-Out) vor: Der älteste Kauf gilt als zuerst verkauft.

Das ist keine Schikane, sondern für Anleger oft günstig — denn alte Lots sind tendenziell günstiger gekauft, aber haben auch eine längere Haltedauer (und sind damit häufiger steuerfrei).

Rechenbeispiel: FIFO mit zwei Käufen

Du hast 2024 zwei BTC gekauft und verkaufst 1,5 BTC im August 2025:

  • Lot 1: 1 BTC am 15.01.2024 für 35.000 €
  • Lot 2: 1 BTC am 10.06.2025 für 60.000 €
  • Verkauf: 1,5 BTC am 01.08.2025 für je 80.000 €

FIFO-Zuordnung:

  • Lot 1 (1 BTC): Haltedauer ca. 18 Monate → steuerfrei. Gewinn 80.000 − 35.000 = 45.000 € — fließt nicht in die Steuer ein.
  • Lot 2 (0,5 BTC): Haltedauer ca. 2 Monate → steuerpflichtig. Erlös 0,5 × 80.000 = 40.000 €, Anschaffung 0,5 × 60.000 = 30.000 €, Gewinn 10.000 €.

Bei 35 % ESt-Satz: 3.500 € Steuer. Der Gewinn aus Lot 1 bleibt komplett steuerfrei.

Verluste verrechnen — aber nur innerhalb §23

Krypto-Verluste sind verrechenbar — aber nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften (Krypto, Immobilien, andere bewegliche Güter). Eine Verrechnung mit Lohn, Dividenden oder Kapitalerträgen ist nicht möglich.

Verluste lassen sich aber zeitlich verschieben:

  • Verlustrücktrag ins Vorjahr (auf Antrag)
  • Verlustvortrag in unbegrenzte Zukunft (automatisch)

Was ist mit Staking, Lending und Mining?

Diese Erträge fallen nicht unter §23 EStG, sondern unter §22 Nr. 3 EStG (sonstige Einkünfte). Wichtige Unterschiede:

  • Freigrenze: 256 € pro Jahr (statt 1.000 €)
  • Keine 1-Jahres-Frist beim Auszahlen — die Erträge sind sofort steuerpflichtig
  • Bei späterem Verkauf der Staking-Rewards greift erneut die §23-Logik

Der Crypto-Steuer-Rechner deckt nur Veräußerungsgeschäfte ab. Für Staking-Einkünfte ist eine separate Berechnung nötig.

Verkaufskosten und Gas-Fees

Die folgenden Kosten reduzieren deinen steuerpflichtigen Gewinn:

  • Börsengebühren beim Kauf (erhöhen Anschaffungskosten)
  • Börsengebühren beim Verkauf (reduzieren Verkaufserlös)
  • Gas-Fees auf On-Chain-Transaktionen, sofern direkt zuordenbar
  • Spread bei OTC-Trades (in der Regel im Preis enthalten)

Im Crypto-Steuer-Rechner gibst du Kauf- und Verkaufsgebühr separat ein — die FIFO-Logik teilt die Kaufgebühr automatisch anteilig auf die verkaufte Menge auf.

Crypto-Steuer-Rechner nutzen

Mit unserem kostenlosen Crypto-Steuer-Rechner berechnest du deine Steuer in Sekunden:

  1. Käufe (Lots) eingeben: Datum, Menge, Preis pro Coin, Gebühr
  2. Beliebig viele Lots hinzufügen
  3. Verkauf erfassen: Datum, Menge, Preis, Gebühr
  4. Persönlichen ESt-Satz schieben (0–45 %)
  5. Steuerstatus, steuerpflichtiger Gewinn, Steuerbetrag und Netto-Erlös werden sofort angezeigt

Häufige Fragen zur Crypto-Steuer

Muss ich Krypto-Gewinne in der Steuererklärung angeben?

Ja, sobald sie steuerpflichtig sind (also unter 1 Jahr Haltedauer und über 1.000 € Freigrenze). Die Angabe erfolgt in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung.

Was passiert bei Tausch (BTC → ETH)?

Ein Coin-zu-Coin-Tausch gilt steuerlich als Veräußerung des einen und Anschaffung des anderen Coins. Die 1-Jahres-Frist beginnt für den getauschten Coin neu.

Wie hoch ist die Krypto-Steuer?

Es gibt keinen Pauschalsatz. Der Gewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert (Grundtarif 0–45 %, Reichensteuer ab 277.826 €). Mehr im Einkommensteuerrechner.

Kann das Finanzamt meine Wallet-Bewegungen sehen?

Bei zentralen Börsen mit KYC (Bitvavo, Coinbase, Kraken etc.) sind die Daten potenziell zugänglich. Auch Chainalysis und ähnliche Forensik-Tools werden vom Finanzamt eingesetzt. Vollständigkeit und Ehrlichkeit sind essentiell.

Was passiert bei einem Verlust?

Verluste reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn anderer privater Veräußerungsgeschäfte (Krypto, Immobilien). Bleibt am Jahresende ein Verlust übrig, lässt sich dieser ins Vorjahr zurück- oder in Folgejahre vortragen. Der Rechner zeigt einen negativen Gewinn als „Verlust" und setzt die Steuer auf 0 €.