Die deutsche Einkommensteuer ist progressiv: Wer mehr verdient, zahlt einen höheren Steuersatz. Doch wie genau funktioniert der Tarif nach §32a EStG? Und was bleibt nach Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer übrig? Unser Einkommensteuerrechner liefert die Antwort in Sekunden.
Der Einkommensteuertarif 2026
Die Einkommensteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) berechnet. Das zvE ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskostenpauschale (1.230 €) und weiterer Abzüge. Der Tarif gliedert sich in fünf Zonen:
| Zone | zvE | Steuersatz |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 0 – 11.784 € | 0 % |
| Erste Progressionszone | 11.785 – 17.005 € | 14 % – 24 % (progressiv) |
| Zweite Progressionszone | 17.006 – 66.760 € | 24 % – 42 % (progressiv) |
| Proportionalzone | 66.761 – 277.825 € | 42 % (Spitzensteuersatz) |
| Reichensteuer | über 277.825 € | 45 % |
Wichtig: Im Gegensatz zur Erbschaftsteuer gilt bei der Einkommensteuer das Grenzsteuerprinzip. Nur der Teil des Einkommens, der in eine höhere Zone fällt, wird mit dem höheren Satz besteuert — nicht das gesamte Einkommen.
Die sechs Steuerklassen
Die Steuerklasse beeinflusst die monatliche Lohnsteuer, nicht die endgültige Jahressteuer (die ergibt sich aus der Steuererklärung). Sie bestimmt, welche Freibeträge und Splitting-Regeln angewendet werden.
| Steuerklasse | Personengruppe | Besonderheit |
|---|---|---|
| I | Ledig, geschieden, verwitwet | Standardtarif |
| II | Alleinerziehend | Entlastungsbetrag 4.260 € |
| III | Verheiratet (höheres Einkommen) | Splitting: Steuer auf halbes zvE × 2 |
| IV | Verheiratet (gleiches Einkommen) | Wie Klasse I |
| V | Verheiratet (niedrigeres Einkommen) | Kein Grundfreibetrag, hohe Abzüge |
| VI | Zweites Arbeitsverhältnis | Keine Freibeträge |
Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag (Soli) beträgt 5,5 % der Einkommensteuer. Seit 2021 zahlen die meisten Arbeitnehmer keinen Soli mehr: Die Freigrenze liegt bei 18.130 € Einkommensteuer (für Singles). Erst ab diesem Betrag wird der volle Soli fällig. Für Verheiratete (Klasse III) gilt eine verdoppelte Freigrenze von 36.260 €.
Kirchensteuer
Kirchenmitglieder zahlen Kirchensteuer auf Basis ihrer Einkommensteuer:
- 8 % in Bayern und Baden-Württemberg
- 9 % in allen anderen Bundesländern
Rechenbeispiel 1: Steuerklasse I, 50.000 Euro
Bruttoeinkommen: 50.000 €, Steuerklasse I, kein Kirchensteuermitglied.
zvE = 50.000 − 1.230 (Werbungskosten) = 48.770 €
48.770 € liegt in der zweiten Progressionszone. Die Formel nach §32a EStG ergibt:
Einkommensteuer: 10.525 €
Soli: 10.525 € ≤ 18.130 € → 0 €
Nettoeinkommen: 39.475 € (effektiver Steuersatz: 21,05 %)
Rechenbeispiel 2: Steuerklasse III, 80.000 Euro (Splitting)
Bruttoeinkommen: 80.000 €, Steuerklasse III, kein Kirchensteuermitglied.
zvE = 80.000 − 1.230 = 78.770 €
Splitting: Steuer auf 39.385 € × 2 = 14.590 €
Soli: 14.590 € ≤ 36.260 € → 0 €
Nettoeinkommen: 65.410 € (effektiver Steuersatz: 18,24 %)
Im Vergleich: Klasse I bei 80.000 € würde 23.110 € Einkommensteuer zahlen. Das Ehegattensplitting spart 8.520 €.
Rechenbeispiel 3: Steuerklasse I, 80.000 Euro mit Kirchensteuer (NRW)
Bruttoeinkommen: 80.000 €, Steuerklasse I, Kirchensteuermitglied in NRW (9 %).
Einkommensteuer: 23.110 €
Soli: 1.271 €
Kirchensteuer: 23.110 × 9 % = 2.080 €
Gesamtbelastung: 26.461 € — Nettoeinkommen: 53.539 €
Effektiver Steuersatz vs. Grenzsteuersatz
Der effektive Steuersatz zeigt, welcher Anteil des Bruttoeinkommens insgesamt als Steuern abgeführt wird. Der Grenzsteuersatz gibt an, wie viel Prozent von jedem zusätzlichen Euro Einkommen versteuert werden. Der Grenzsteuersatz ist immer höher als der effektive Steuersatz — das ist das Wesen der Progression.
Beispiel bei 50.000 € (Klasse I): effektiver Steuersatz 21,05 %, Grenzsteuersatz rund 36 %. Jeder zusätzlich verdiente Euro wird mit ca. 36 Cent besteuert.
Tipps zur Steueroptimierung
- Steuererklärung abgeben: Wer Arbeitnehmer ist und keine Pflicht zur Abgabe hat, kann dennoch freiwillig einreichen — und erhält im Schnitt eine Rückerstattung.
- Werbungskosten geltend machen: Pendlerpauschale, Homeoffice, Arbeitsmittel und Fortbildungskosten können die Steuerlast deutlich senken.
- Steuerklassenwechsel prüfen: Verheiratete sollten prüfen, ob III/V oder IV/IV günstiger ist — dies beeinflusst die monatliche Lohnsteuer.
- Vorsorgeaufwendungen: Beiträge zur Riester-Rente, Rürup-Rente oder privaten Krankenversicherung können als Sonderausgaben abgezogen werden.
Hinweis
Dieser Rechner basiert auf dem Einkommensteuertarif 2026 nach §32a EStG. Er berechnet eine vereinfachte Schätzung und berücksichtigt keine individuellen Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Kinderfreibeträge oder sonstige Abzüge. Er ersetzt keine steuerliche Beratung.
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