Die Entfernungspauschale — umgangssprachlich Pendlerpauschale — ist die wirkungsvollste Werbungskostenposition für Arbeitnehmer mit Anfahrtsweg. Sie zieht jeden Kilometer pauschal als Werbungskosten ab und reduziert damit dein zu versteuerndes Einkommen. Wie viel dir am Ende übrig bleibt, hängt von vier Stellschrauben ab: Entfernung, Arbeitstage, Verkehrsmittel und Grenzsteuersatz. Den Effekt rechnest du dir in Sekunden mit dem Entfernungspauschale-Rechner aus.

Rechtliche Grundlage

Die Pauschale steht in §9 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Sie ist eine pauschale Berücksichtigung der Aufwendungen für den Arbeitsweg — verkehrsmittelunabhängig. Egal ob Auto, Bahn, Fahrrad, Mitfahrgelegenheit oder zu Fuß: derselbe Kilometersatz, dieselbe Logik.

Wichtig: Die Pauschale ist nicht der einzige Pendel-Posten in der Steuererklärung. Wer beruflich an einem zweiten Ort wohnt, kann zusätzlich doppelte Haushaltsführung ansetzen — dort fließen die Heimfahrten nach demselben Tarif ein, aber die Wohnkosten kommen als zweiter Topf hinzu.

Die Staffelung: 0,30 € / 0,38 €

Seit 2022 gilt ein erhöhter Satz für längere Pendelstrecken — eine politische Antwort auf die Spritpreis-Welle:

  • 1. bis 20. km: 0,30 € pro Entfernungskilometer
  • ab dem 21. km: 0,38 € pro Entfernungskilometer

Die Tagespauschale berechnest du so:

Tagespauschale = min(km, 20) × 0,30 € + max(km − 20, 0) × 0,38 €

Die Jahrespauschale ist Tagespauschale × Arbeitstage.

Drei Beispiele

  • 15 km, 220 Tage, PKW: 15 × 0,30 € × 220 = 990 €
  • 30 km, 220 Tage, PKW: (20 × 0,30 + 10 × 0,38) × 220 = (6,00 + 3,80) × 220 = 2.156 €
  • 60 km, 220 Tage, PKW: (6,00 + 40 × 0,38) × 220 = 21,20 × 220 = 4.664 €

Höchstbetrag 4.500 € — der entscheidende Bruch

Wer nicht mit dem eigenen Kraftfahrzeug fährt — also Bahn, Bus, Fahrrad, zu Fuß oder als Mitfahrer — ist auf 4.500 € pro Jahr gedeckelt. Das ist der mit Abstand häufigste Fehler in Steuererklärungen: Pendler tragen 6.000 € ein, das Finanzamt streicht die Differenz.

Bei eigenem PKW existiert kein Höchstbetrag. Wer 100 km zur Arbeit fährt und 230 Tage pendelt, kann die rechnerische Pauschale (≈ 8.522 €) voll absetzen. Der Beweis ist niedrigschwellig: Tankquittungen, Werkstattrechnungen, Kfz-Steuerbescheid. Eigentum am PKW ist nicht zwingend — Leasing oder Familien-PKW reichen, wenn du regelmäßig damit fährst.

Tipp: Mischverkehrsmittel sind erlaubt. Wenn du an manchen Tagen Auto fährst und an anderen Bahn, listest du beides separat. Die Tage mit PKW sind ungedeckelt, die Tage ohne PKW gehen in den 4.500-€-Topf.

Mobilitätsprämie — der versteckte Hebel für Geringverdiener

Wer so wenig verdient, dass sein zu versteuerndes Einkommen unter dem Eingangssteuersatz (14 %) liegt, profitiert von der Pauschale eigentlich nicht — denn ein Werbungskostenabzug bringt nichts, wenn keine Steuer anfällt. Genau hier setzt die Mobilitätsprämie nach §§ 101–109 EStG an:

  • Sie beträgt 14 % der Mehrentfernung ab dem 21. km — also den 0,38-€-Anteil über die ersten 20 km hinaus
  • Sie wird als Steuererstattung ausgezahlt, auch wenn du keine Einkommensteuer schuldest
  • Voraussetzung: Antrag in der Steuererklärung (Anlage Mobilitätsprämie)

Beispiel: Lukas verdient 14.000 € brutto, pendelt 30 km zur Arbeit, 220 Tage. Sein Grenzsteuersatz liegt bei rund 9 % — unter dem Eingangssteuersatz. Mehrentfernung × Tage = 10 km × 0,38 € × 220 = 836 €. Mobilitätsprämie = 836 × 14 % = 117,04 € als Steuererstattung. Klein, aber für seine Einkommensklasse spürbar.

Lohnt sich die Pauschale überhaupt?

Diese Frage wird oft übersehen: Das Finanzamt zieht von jedem Arbeitnehmergehalt automatisch 1.230 € Werbungskostenpauschbetrag ab (§9a Nr. 1a EStG). Die Entfernungspauschale wirkt nur, soweit deine gesamten Werbungskosten — also Pauschale + Arbeitsmittel + Fortbildung + Bewerbungskosten — diesen Betrag überschreiten.

Faustregel: Bei 230 Arbeitstagen und ausschließlicher Entfernungspauschale brauchst du etwa 16 km Anfahrt, damit die Pauschale den Pauschbetrag schlägt:

16 km × 0,30 € × 230 Tage = 1.104 € (knapp unter Pauschbetrag)
17 km × 0,30 € × 230 Tage = 1.173 € (knapp unter Pauschbetrag)
18 km × 0,30 € × 230 Tage = 1.242 € (1. Vorteil ab hier)

Liegen deine sonstigen Werbungskosten (Beruflich genutztes Notebook, Fortbildung, Bürozubehör) bereits hoch, lohnt sich auch eine kürzere Entfernung. Dein Grenzsteuersatz multipliziert mit jedem Euro über 1.230 € ergibt die echte Steuerersparnis. Den passenden Grenzsteuersatz schätzt du mit dem Einkommensteuerrechner oder dem Brutto-Netto-Rechner ab.

Welche Tage darf ich ansetzen?

Anerkannt werden ausschließlich Tage, an denen du tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren bist. Daraus folgt:

  • Urlaubstage: nicht ansetzbar
  • Krankheitstage: nicht ansetzbar
  • Homeoffice-Tage: nicht ansetzbar (dafür 6 € Homeoffice-Pauschale, max. 1.260 €/Jahr)
  • Dienstreisetage: nicht über die Entfernungspauschale, sondern als Reisekosten (0,30 €/Fahr-km, hin und zurück)

Faustwert für Vollzeit: 220–230 Tage pro Jahr. Das Finanzamt akzeptiert das ohne Einzelnachweis, solange die Zahl plausibel ist. Wer mehr ansetzt, sollte einen Kalender oder Stempelzeiten parat haben.

Eintrag in der Steuererklärung

Die Entfernungspauschale gehört in die Anlage N als Werbungskosten. ELSTER fragt direkt nach:

  • Adresse der ersten Tätigkeitsstätte
  • Einfache Entfernung in km (kürzeste Straßenverbindung — Google Maps, Routenplaner)
  • Arbeitstage je Verkehrsmittel
  • Verkehrsmittel (PKW oder andere)

Eine längere als die kürzeste Straßenverbindung wird anerkannt, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist (deutlich schnellere Fahrzeit, weniger Staus). Maßstab ist der regelmäßige Pendlerverkehr, nicht der einmalige Stau-Tag.

Vergleich: Entfernungspauschale vs. tatsächliche Kosten

Bei öffentlichen Verkehrsmitteln hast du eine Wahlmöglichkeit: Wenn deine tatsächlichen Ticketkosten den Höchstbetrag von 4.500 € übersteigen, kannst du nach §9 Abs. 2 EStG die nachgewiesenen Kosten ansetzen. Bei einem 9.000 €/Jahr-Bahnticket nach Frankfurt ist der Wechsel zu „nachgewiesenen Kosten" oft die bessere Wahl.

Bei eigenem PKW ist der Vergleich uninteressant: Tankrechnungen, Versicherung, AfA und Reparaturen liegen meistens unter der Pauschale. Die 0,38 €/km ab dem 21. km sind in der Regel großzügiger als die tatsächlichen Vollkosten — auch deshalb gibt es bei PKW keinen Cap.

Sonderfälle

Mitfahrgemeinschaft

Mitfahrer setzen die Pauschale wie alle anderen an — gedeckelt auf 4.500 €. Der Fahrer einer Mitfahrgemeinschaft nutzt sein eigenes Auto und bleibt ungedeckelt; was die Mitfahrer ihm zahlen, gehört in die Werbungskosten als Erstattung nicht hinein.

Wechselnde Tätigkeitsstätten

Bauarbeiter, Außendienstler, Berater ohne feste erste Tätigkeitsstätte erhalten keine Entfernungspauschale, sondern setzen Reisekosten an: 0,30 €/Fahr-km hin und zurück, ohne Höchstbetrag. Das ist häufig vorteilhafter, weil jede gefahrene km doppelt zählt.

Familienheimfahrten

Wer eine doppelte Haushaltsführung hat, setzt eine Heimfahrt pro Woche zur Hauptwohnung mit der Entfernungspauschale ab — zusätzlich zum täglichen Arbeitsweg. Detaillierte Rechnung im Beitrag Doppelte Haushaltsführung absetzen.

Drei häufige Fehler

  1. Hin- und Rückfahrt zusammen: Das Finanzamt rechnet nur die einfache Strecke. Wer 30 km hin und zurück = 60 km einträgt, kürzt die Pauschale unbewusst. Korrekt sind 30 km.
  2. Höchstbetrag bei Bahn ignoriert: 4.500 € sind hart. Belegbasierte Tickets nur ansetzen, wenn sie diesen Betrag überschreiten — sonst dieselben 4.500 € weniger Aufwand für dich.
  3. Homeoffice mit eingerechnet: Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale schließen sich pro Tag aus. An einem Homeoffice-Tag fährst du nicht — also keine Entfernungspauschale, dafür 6 €/Tag Homeoffice.

Steuerersparnis greifbar machen

Was bringt die Pauschale dir konkret? Bei 30 km, 220 Tagen und 35 % Grenzsteuersatz spart eine Familie mit Doppelverdienerstatus rund 754 € pro Jahr — gut 63 € pro Monat. Wer den Vergleich zum eigenen Steuerprofil ziehen will, sollte beides berechnen: einmal mit dem Entfernungspauschale-Rechner für die Pauschale selbst und einmal mit dem Pendlerpauschale-Rechner für eine schnellere, vereinfachte Sicht. Wer das Ergebnis ins Gehaltsbild einordnen möchte, nutzt zusätzlich den Einkommensteuerrechner.

Fazit

Die Entfernungspauschale ist mehr als ein Klick in der Steuererklärung. Drei Hebel entscheiden über die Höhe: Verkehrsmittel (Cap oder kein Cap), Distanz (Mehr-Tarif ab 21. km) und Grenzsteuersatz (Steuerersparnis oder Mobilitätsprämie). Wer diese Hebel kennt, lässt im Schnitt 200–800 € pro Jahr nicht liegen.