Die Gewerbesteuer trifft jeden Gewerbebetrieb in Deutschland — von der Einzelfirma bis zur GmbH. Unser Gewerbesteuerrechner ermittelt Steuermessbetrag, Gewerbesteuer und ESt-Anrechnung sofort und kostenlos.
Was ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine Realsteuer auf den Gewerbeertrag eines Unternehmens. Sie wird von den Gemeinden erhoben und ist damit die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen. Rechtsgrundlage ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG).
Im Unterschied zur Einkommensteuer hängt die Gewerbesteuer nicht von persönlichen Verhältnissen ab, sondern vom Ertrag des Betriebs und dem Hebesatz der Gemeinde.
Formel: Gewerbesteuer berechnen
Die Gewerbesteuer errechnet sich in drei Schritten:
- Gewerbeertrag = Gewinn − Freibetrag (nur bei natürlichen Personen: 24.500 €)
- Steuermessbetrag = Gewerbeertrag × 3,5 % (Steuermesszahl, §11 Abs. 2 GewStG)
- Gewerbesteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz / 100
Freibetrag: 24.500 € für Einzelunternehmen
Einzelunternehmer und Personengesellschaften profitieren vom Freibetrag nach §11 Abs. 1 GewStG: Die ersten 24.500 € Gewerbeertrag bleiben steuerfrei. GmbHs und andere Kapitalgesellschaften erhalten keinen Freibetrag.
| Rechtsform | Freibetrag |
|---|---|
| Einzelunternehmen / Personengesellschaft | 24.500 € |
| GmbH / Kapitalgesellschaft | 0 € |
Steuermesszahl: 3,5 %
Die bundeseinheitliche Steuermesszahl beträgt seit 2008 3,5 % (§11 Abs. 2 GewStG). Sie gilt für alle Gewerbebetriebe unabhängig von Rechtsform oder Gemeinde.
Hebesatz: der entscheidende Faktor
Der Hebesatz bestimmt, wie viel Gewerbesteuer eine Gemeinde vom Steuermessbetrag erhebt. Er muss nach §16 GewStG mindestens 200 % betragen. In der Praxis variiert er stark:
| Gemeinde | Hebesatz |
|---|---|
| Berlin | 410 % |
| Hamburg | 470 % |
| München | 490 % |
| Frankfurt am Main | 460 % |
| Köln | 475 % |
| Stuttgart | 420 % |
| Bundesschnitt | ca. 400 % |
Rechenbeispiel: Einzelunternehmen mit 80.000 € Gewinn
Ein Einzelunternehmer erzielt 80.000 € Jahresgewinn. Die Gemeinde erhebt einen Hebesatz von 400 %.
- Gewerbeertrag = 80.000 € − 24.500 € = 55.500 €
- Steuermessbetrag = 55.500 € × 3,5 % = 1.943 €
- Gewerbesteuer = 1.943 € × 400 % / 100 = 7.770 €
ESt-Anrechnung §35 EStG: Entlastung für Einzelunternehmer
Einzelunternehmer und Mitunternehmer können die gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen (§35 EStG). Der Anrechnungsbetrag beträgt das 4-fache des Steuermessbetrags.
Im obigen Beispiel:
- Anrechnungsbetrag = 4 × 1.943 € = 7.770 €
- Bei einem Hebesatz von 400 % entspricht dies exakt der Gewerbesteuer — die Belastung wird also vollständig ausgeglichen.
- Bei höherem Hebesatz (z.B. 500 %) bleibt eine Restbelastung bestehen.
Wichtig: GmbHs können die Gewerbesteuer nicht auf die Körperschaftsteuer anrechnen.
GmbH: kein Freibetrag, keine Anrechnung
Bei einer GmbH mit 80.000 € Gewinn und Hebesatz 400 %:
- Gewerbeertrag = 80.000 € (kein Freibetrag)
- Steuermessbetrag = 80.000 € × 3,5 % = 2.800 €
- Gewerbesteuer = 2.800 € × 4 = 11.200 €
Die Gewerbesteuer ist für die GmbH Betriebsausgabe und mindert den körperschaftsteuerlichen Gewinn.
Gewerbesteuer und Einkommensteuer im Zusammenspiel
Für Einzelunternehmer ist die Gesamtbetrachtung wichtig: Wer die Einkommensteuer und die ESt-Anrechnung gemeinsam plant, kann die tatsächliche Steuerbelastung deutlich senken. Bei einem Hebesatz von 400 % heben sich Gewerbesteuer und Anrechnung gegenseitig auf — die effektive Mehrbelastung durch die Gewerbesteuer ist dann nahe null.
Ab einem Hebesatz von 420 % übersteigt die Gewerbesteuer den Anrechnungsbetrag. Je höher der Hebesatz, desto größer die Nettomehrbelastung.
Jetzt selbst berechnen
Nutze unseren Gewerbesteuerrechner, um Steuermessbetrag, Gewerbesteuer und ESt-Anrechnung für deine individuelle Situation sofort zu ermitteln. Auch die Einkommensteuer kannst du direkt im Anschluss berechnen.