Wer jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat — aber trotzdem nur eine kleine Rente bekommt — soll nicht auf Grundsicherung angewiesen sein. Genau dafür wurde die Grundrente eingeführt: Sie stockt die Rente von Geringverdienern mit langer Beitragsbiografie automatisch auf. Wie hoch dein Anspruch ist, zeigt unser Grundrente-Rechner — einfach Beitragsjahre und Entgeltpunkte eingeben.

Was ist die Grundrente?

Die Grundrente (offiziell: Grundrentenzuschlag) ist seit Januar 2021 im Rentenrecht verankert (§76g SGB VI). Sie ist kein eigener Rentenanspruch, sondern ein Zuschlag zur bestehenden Rente. Der Zuschlag wird automatisch gewährt — ohne Antrag und ohne Bedürftigkeitsprüfung. Die Deutsche Rentenversicherung gleicht die Rentendaten automatisch mit den Finanzbehörden ab.

Ziel: Wer mindestens 33 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, aber wegen niedrigem Einkommen nur geringe Entgeltpunkte angesammelt hat, erhält eine spürbare Rentenaufstockung — im Schnitt rund 86 € pro Monat.

Voraussetzungen für den Grundrentenanspruch

Drei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:

KriteriumMindestanforderungOptimum
Grundrentenzeiten33 Jahre35 Jahre (volle Staffelung)
Ø Entgeltpunkte/Jahrmindestens 0,025maximal 0,8
RentenbezugAlters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente

Wer einen Durchschnitt von 0,8 oder mehr Entgeltpunkten pro Jahr erreicht hat, gilt nicht als schutzbedürftig — die Grundrente entfällt. Wer unter 0,025 EP/Jahr liegt, hat ebenfalls keinen Anspruch.

Was zählt als Grundrentenzeit?

Grundrentenzeiten umfassen mehr als nur klassische Beitragszeiten:

  • Pflichtbeitragszeiten aus Erwerbstätigkeit, Minijob (mit Aufstockung) oder Selbstständigkeit
  • Kindererziehungszeiten — bis zu 3 Jahre pro Kind
  • Pflegezeiten (Pflege von Angehörigen ab Pflegegrad 2)
  • Zeiten mit Arbeitslosengeld I (nicht ALG II/Bürgergeld)
  • Rehabilitationszeiten

Nicht als Grundrentenzeiten zählen: Schulzeiten, Studium, freiwillige Beiträge (ohne gleichzeitige Pflichtbeiträge) und Zeiten mit ALG II.

Berechnung des Grundrentenzuschlags

Die Berechnung erfolgt in vier Schritten:

  1. Durchschnittliche Entgeltpunkte ermitteln: Gesamte EP aus Grundrentenzeiten ÷ Anzahl der Beitragsjahre
  2. Bonus-Entgeltpunkte berechnen: Für jedes Bewertungsjahr (max. 35) wird der Durchschnitt auf 80 % des Durchschnittsentgelts (= 0,8 EP/Jahr) aufgestockt — maximal 0,4 Bonus-EP pro Jahr
  3. Staffelung anwenden: Bei 33–34 Beitragsjahren gilt ein Abzug von je 1/24 pro fehlendem Jahr
  4. Zuschlag berechnen: Bonus-EP gesamt × aktueller Rentenwert (2026: 39,32 €) = monatlicher Grundrentenzuschlag

Rechenbeispiel: Altenpflegerin mit 35 Beitragsjahren

Maria hat 35 Grundrentenzeiten mit insgesamt 17,5 Entgeltpunkten angesammelt.

  1. Ø EP/Jahr: 17,5 ÷ 35 = 0,50 EP/Jahr → im anspruchsbegründenden Bereich
  2. Aufstockungsziel: 80 % × 0,8 = 0,64 EP/Jahr → Differenz zum Durchschnitt: 0,64 − 0,50 = 0,14 EP/Jahr
  3. Bonus-EP/Jahr: min(0,14, 0,4) = 0,14 EP/Jahr
  4. Bonus-EP gesamt: 0,14 × 35 = 4,90 EP
  5. Monatlicher Zuschlag: 4,90 × 39,32 € = 192,67 €/Monat

Das ergibt rund 2.312 € pro Jahr mehr Rente — automatisch, ohne Antrag.

Einkommensanrechnung ab 2021

Die Grundrente ist nicht bedürftigkeitsgeprüft, aber einkommensabhängig: Wer im Rentenbezug noch eigenes Einkommen erzielt, muss mit einer Kürzung rechnen:

  • Alleinstehende: Freibetrag 1.250 €/Monat; darüber 60 % Kürzung; ab 1.600 € kein Zuschlag mehr
  • Paare: Freibetrag 1.950 €/Monat; darüber 60 % Kürzung; ab 2.300 € kein Zuschlag mehr

Berücksichtigt werden Bruttoeinkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit, Zinsen, Mieten und Kapitalerträge — nach bestimmten Pauschalabzügen. Die eigene gesetzliche Rente zählt nicht als Einkommen für diese Anrechnung.

Wer profitiert besonders?

Die Grundrente ist vor allem für bestimmte Personengruppen relevant:

  • Geringverdiener mit langer Erwerbsbiografie — z. B. Pflegekräfte, Verkäufer, Reinigungspersonal
  • Teilzeitbeschäftigte — besonders Frauen, die wegen Kindern jahrelang reduziert gearbeitet haben
  • Menschen mit Kindererziehungszeiten — bis zu 3 Jahre pro Kind werden angerechnet
  • Pflegepersonen — wer Angehörige gepflegt hat, erhält Pflegezeiten als Grundrentenzeiten
  • Menschen mit Berufsunterbrechungen durch Krankheit oder ALG I

Verhältnis zur Grundsicherung

Die Grundrente ist kein Ersatz für die Grundsicherung im Alter (§41 SGB XII). Wer trotz Grundrente weniger als den Grundsicherungsbedarf erreicht, kann weiterhin Grundsicherung beantragen — allerdings wird die Grundrente dabei nur zu 100 % angerechnet. Das klingt nach keinem Vorteil, aber: Die Grundrente liegt strukturell über dem Anrechnungsbetrag und schafft echten Mehrwert.

Mehr zur Rentenlücke im Alter berechnen: Rentenlücken-Rechner.

Tipps: So maximierst du deinen Grundrentenanspruch

  • Kindererziehungszeiten vollständig eintragen lassen — bis zu 3 Jahre pro Kind bei der DRV beantragen (Formular V800)
  • Pflegezeiten melden — ab Pflegegrad 2 werden Pflegezeiten automatisch als Rentenzeiten berücksichtigt, wenn die Pflegekasse zahlt
  • Minijob mit Aufstockung wählen — mit kleinem Beitrag werden Minijob-Zeiten zu Grundrentenzeiten
  • Rentenauskunft einholen — kostenlos unter rentenbescheid.de oder beim DRV-Beratungszentrum; mit dem Rentenpunkte-Rechner Entgeltpunkte abschätzen
  • Frührente durchrechnen — früher in Rente gehen kann bei Grundrentennähe die Beitragsjahre knapp machen; Frührente-Rechner nutzen

Weitere nützliche Rechner