Die Home-Office-Pauschale ist seit 2023 dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert — und gehört zu den am häufigsten übersehenen Werbungskostenposten in der Steuererklärung. Wer regelmäßig von zu Hause arbeitet, lässt sonst bis zu 1.260 € pro Jahr liegen. Wie viel das in deinem Fall ist, rechnet der Home-Office-Pauschale-Rechner in zwei Klicks aus.
Rechtliche Grundlage
Die Pauschale steht in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG. Sie wurde 2020 als Corona-Sondermaßnahme eingeführt, ab 2023 entfristet und auf den heutigen Höchstbetrag aufgestockt. Anders als das klassische Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG) verlangt sie keinen abgetrennten Raum.
Sie ergänzt — schließt aber nicht aus — die übrigen Werbungskosten: Arbeitsmittel, Fortbildung, beruflich genutzte Anteile am Internet- oder Telefonanschluss. Wer zusätzlich pendelt, kombiniert die Pauschale tageweise mit der Entfernungspauschale — pro Tag aber immer nur eine von beiden.
Die Formel: 6 € × Tage, gedeckelt bei 210 Tagen
Die Berechnung ist denkbar einfach:
Pauschale = min(Home-Office-Tage, 210) × 6 €
Daraus ergibt sich der jährliche Höchstbetrag von 1.260 €. Tage über 210 zählen nicht mehr — auch nicht zur Hälfte oder anteilig. Wer 250 Tage von zu Hause arbeitet, kommt steuerlich auf dieselbe Pauschale wie jemand mit 210 Tagen.
Drei Beispiele
- 50 Tage: 50 × 6 € = 300 €
- 120 Tage: 120 × 6 € = 720 €
- 250 Tage: gedeckelt auf 1.260 € (entspricht 210 Tagen)
Welche Tage darf ich zählen?
Ein Tag zählt, wenn die berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt wurde. „Überwiegend" heißt mehr als die Hälfte der täglichen Arbeitszeit — die Wertung ist klar:
- Reiner Home-Office-Tag: zählt
- Halber Tag Home-Office plus halber Tag im Büro: zählt nicht — denn überwiegen weder noch
- Morgens Home-Office, nachmittags Außendienst: zählt nur, wenn der häusliche Anteil deutlich überwiegt
- Urlaub, Krankheit, Feiertage: zählen nicht
Praxistipp: Halte die Tage in einer einfachen Liste oder Excel-Tabelle fest — Datum, Beginn/Ende, Tätigkeit. Das Finanzamt verlangt das selten, aber bei einer Nachfrage hast du die Belege parat.
Kein Arbeitszimmer nötig
Der entscheidende Unterschied zum „häuslichen Arbeitszimmer" (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG): Die Home-Office-Pauschale verlangt keinen abgeschlossenen Raum. Esstisch, Wohnzimmerecke, Schreibtisch im Schlafzimmer — alles zulässig. Solange du dort überwiegend arbeitest, greift die Pauschale.
Wer ein vollwertiges Arbeitszimmer betreibt — also einen ausschließlich beruflich genutzten, abgetrennten Raum, der den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet — kann zwischen Pauschale und tatsächlichen Kosten (Miete, Strom, Reinigung) wählen. Bei einem klassischen 9-to-5-Beruf mit Büro-Pendelei ist die Pauschale fast immer der einfachere und oft auch der bessere Weg.
Kombination mit der Entfernungspauschale
Pendlerpauschale und Home-Office-Pauschale schließen sich pro Kalendertag aus, nicht pro Jahr. Das ist gut — denn realistisch arbeitet kaum jemand das ganze Jahr nur zu Hause. Beispielprofil:
- 3 Tage/Woche im Büro (≈ 138 Tage Pendelweg)
- 2 Tage/Woche Home-Office (≈ 92 Tage Pauschale)
Bei 30 km Pendelweg ergibt das: Entfernungspauschale ≈ (20 × 0,30 + 10 × 0,38) × 138 = 1.352,40 € plus Home-Office-Pauschale 92 × 6 = 552 €. In Summe rund 1.904 € Werbungskosten allein für Wege und Heimarbeit. Liegt deutlich über dem Pauschbetrag von 1.230 € — der Steuervorteil ist real.
Vergleich mit dem Werbungskostenpauschbetrag
Das Finanzamt zieht von jedem Arbeitnehmergehalt automatisch 1.230 € Werbungskostenpauschbetrag ab (§ 9a Nr. 1a EStG). Die Home-Office-Pauschale wirkt nur, soweit deine gesamten Werbungskosten — Pauschale + Arbeitsmittel + Fortbildung + Pendelkosten — diesen Betrag überschreiten.
Faustregel: Bei 210 Home-Office-Tagen (Maximum) plus 0 € sonstige Werbungskosten überschreitet die Pauschale den Pauschbetrag um exakt 30 €. Erst der Sprung von 1.260 € auf 1.260 € + Arbeitsmittel macht den Unterschied wirklich spürbar. Wer ergänzend einen Werbungskosten-Rechner nutzt, sieht sofort, ab wann sich der gesonderte Ansatz rechnet.
Steuerersparnis greifbar machen
Wie viel Geld bringt die Pauschale konkret? Drei Profile:
- Vollzeit, 100 Home-Office-Tage, 35 % Grenzsteuersatz: 600 € × 35 % = 210 € Ersparnis
- Vollzeit, 210 Home-Office-Tage, 35 % Grenzsteuersatz: 1.260 € × 35 % = 441 € Ersparnis
- Vollzeit, 210 Home-Office-Tage, 42 % Grenzsteuersatz: 1.260 € × 42 % = 529 € Ersparnis
Den passenden Grenzsteuersatz schätzt du mit dem Einkommensteuerrechner oder dem Brutto-Netto-Rechner ab.
Eintrag in der Steuererklärung
Die Pauschale gehört in die Anlage N als Werbungskosten. ELSTER fragt direkt nach „Tagespauschale für Tätigkeit in der häuslichen Wohnung" und der Anzahl der Home-Office-Tage. Das Programm rechnet automatisch 6 € pro Tag und deckelt bei 1.260 €. Mehr ist nicht zu tun — keine Belege, keine Quadratmeter-Berechnung, keine Nutzungsanteile.
Drei häufige Fehler
- Tage doppelt zählen: An einem Tag entweder Home-Office oder Entfernungspauschale — nicht beides. Das Finanzamt prüft das automatisch.
- Arbeitszimmer vorbei: Wer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit zu Hause hat, kann tatsächliche Arbeitszimmerkosten höher absetzen — die Pauschale ist dann oft die schlechtere Wahl.
- Über 210 Tage angesetzt: Mehrtage werden ignoriert. Der Cap von 1.260 € ist absolut.
Sonderfälle
Selbständige und Freiberufler
Auch Selbständige nutzen die Pauschale — als Betriebsausgabe statt Werbungskosten. Die Mechanik ist identisch: 6 € × Tage, max. 1.260 €. In der Anlage EÜR oder Anlage S unter „Sonstige Betriebsausgaben" eintragen.
Zwei Tätigkeiten parallel
Wer mehrere Jobs hat (Hauptberuf + Nebentätigkeit), kann die Pauschale insgesamt nur einmal ansetzen — nicht pro Tätigkeit. Der Höchstbetrag von 1.260 € gilt jahresbezogen pro Person.
Studierende und Auszubildende
Auch Studienzeiten zählen, wenn du dafür Werbungskosten oder vorweggenommene Werbungskosten ansetzt. Bei einem Erststudium kommt es auf die individuelle Konstellation an — bei Zweitstudium oder dualem Studium ist die Pauschale meist relevant.
Fazit
Die Home-Office-Pauschale ist eine der einfachsten Stellschrauben in der Steuererklärung: kein Arbeitszimmer, keine Belege, kein Quadratmeter-Rechnen. Sechs Euro pro Tag, 210 Tage maximal, 1.260 € im Jahr. Wer regelmäßig zu Hause arbeitet und seine Tage sauber zählt, holt sich je nach Grenzsteuersatz zwischen 200 € und 500 € pro Jahr zurück — bei minimalem Aufwand. Den eigenen Effekt rechnet dir der Home-Office-Pauschale-Rechner in Sekunden aus.