Steuern & Kapitalanlagen

Kapitalertragsteuer 2026: Abgeltungssteuer, Soli und Kirchensteuer erklärt

Wer Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne erzielt, zahlt in Deutschland Kapitalertragsteuer. Diese besteht aus Abgeltungssteuer (25 %), Solidaritätszuschlag (5,5 %) und — bei Kirchenmitgliedschaft — Kirchensteuer (8 oder 9 %). Hier erfährst du, wie die Steuer berechnet wird, wie der Sparerpauschbetrag wirkt und wann die Günstigerprüfung lohnt.

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Was ist die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer (KapESt) ist eine Quellensteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie wird direkt von der Bank einbehalten und ans Finanzamt abgeführt — du musst nichts selbst tun, solange du keinen Freistellungsauftrag oder keine Bescheinigung für Günstigerprüfung beantragt hast.

Steuerpflichtig sind insbesondere:

  • Zinsen (Tagesgeld, Festgeld, Anleihen)
  • Dividenden (Aktien, ETFs, Fonds)
  • Kursgewinne (Aktienverkäufe, ETF-Verkäufe)
  • Ausschüttungen und Erträge aus Investmentfonds

Die Steuer setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Abgeltungssteuer, Soli und (optional) Kirchensteuer.

Sparerpauschbetrag

Der Sparerpauschbetrag befreit einen Teil der Kapitalerträge von der Steuer:

  • 1.000 € pro Jahr für Ledige (Einzelveranlagung)
  • 2.000 € pro Jahr für Verheiratete (Zusammenveranlagung)

Du musst deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, damit der Sparerpauschbetrag automatisch berücksichtigt wird. Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank die volle Steuer ein — du kannst sie aber über die Steuererklärung zurückfordern.

Den Freistellungsauftrag kannst du auf mehrere Banken aufteilen, solange die Summe 1.000 € (bzw. 2.000 €) nicht übersteigt.

Wichtig: Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags sind steuerfrei. Erst der darüber liegende Betrag wird besteuert.

Abgeltungssteuer: 25 %

Auf den steuerpflichtigen Teil der Kapitalerträge fällt Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % an. Der Name „Abgeltungssteuer" bedeutet, dass mit dieser Zahlung die Steuerschuld auf Kapitalerträge endgültig abgegolten ist — unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz.

Formel ohne Kirchensteuer:

Abgeltungssteuer = Steuerpflichtige Erträge × 25 %

Formel mit Kirchensteuer (§32d Abs. 1 EStG): Da Kirchensteuer als Sonderausgabe von der Steuer abzugsfähig ist, wird der Abgeltungssteuersatz leicht reduziert:

Effektiver AbgSt-Satz = 25 % ÷ (1 + 25 % × KiSt-Satz)

Für KiSt 9 %: 25 % ÷ 1,0225 ≈ 24,45 %
Für KiSt 8 %: 25 % ÷ 1,02 ≈ 24,51 %

Solidaritätszuschlag: 5,5 %

Auf die Abgeltungssteuer wird zusätzlich der Solidaritätszuschlag (Soli) von 5,5 % erhoben. Seit 2021 ist der Soli für den Großteil der Lohn- und Einkommensteuerzahler weggefallen — für Kapitalerträge gilt diese Freigrenze jedoch nicht. Auf Kapitalertragsteuer wird der Soli weiterhin in voller Höhe fällig.

Soli = Abgeltungssteuer × 5,5 %

Kirchensteuer: 8 oder 9 %

Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich Kirchensteuer auf ihre Kapitalertragsteuer. Der Satz hängt vom Bundesland ab:

Bundesland KiSt-Satz
Bayern, Baden-Württemberg 8 %
Alle anderen Bundesländer 9 %

Die Bank erfährt deine Kirchensteuerpflicht automatisch über das Bundeszentralamt für Steuern (Kirchensteuerabzugsmerkmal, KiStAM) und behält die Kirchensteuer automatisch ein. Du kannst dem widersprechen (Sperrvermerk), musst die KiSt dann aber selbst über die Steuererklärung abführen.

Kirchensteuer = Abgeltungssteuer (reduziert) × KiSt-Satz

Schritt-für-Schritt-Berechnung

So berechnest du deine Kapitalertragsteuer:

  1. Steuerpflichtige Erträge = Kapitalerträge − Sparerpauschbetrag (mind. 0)
  2. Abgeltungssteuer = Steuerpflichtige Erträge × 25 % (ggf. reduziert bei KiSt)
  3. Soli = Abgeltungssteuer × 5,5 %
  4. Kirchensteuer = Abgeltungssteuer × KiSt-Satz (nur für Kirchenmitglieder)
  5. Gesamtsteuer = Abgeltungssteuer + Soli + Kirchensteuer
  6. Netto-Kapitalertrag = Kapitalerträge − Gesamtsteuer

Nutze unseren Rechner für alle Varianten — mit und ohne Kirchensteuer, mit Sparerpauschbetrag und Günstigerprüfung.

Günstigerprüfung

Die Günstigerprüfung (§32d Abs. 6 EStG) erlaubt es, Kapitalerträge zum persönlichen Einkommensteuersatz anstatt zum Abgeltungssatz von 25 % zu versteuern — wenn das günstiger ist.

Wann lohnt sich die Günstigerprüfung? Wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 % liegt. Das ist typischerweise der Fall bei:

  • Personen mit geringem Einkommen (Rentner, Studenten, Teilzeitkräfte)
  • Personen in niedrigen Steuerklassen mit wenig Einkommen

Du musst die Günstigerprüfung aktiv in der Steuererklärung beantragen. Das Finanzamt prüft dann, welche Besteuerung günstiger ist und wendet automatisch die niedrigere Steuer an.

Hinweis: Die Günstigerprüfung lohnt sich nur, wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 % liegt. Ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 17.000 € (Ledige) greift bereits der 25 %-Satz.

Rechenbeispiele

Beispiel 1: Ledige Person, keine Kirchensteuer

  • Kapitalerträge: 3.000 €
  • Sparerpauschbetrag: 1.000 €
  • Steuerpflichtige Erträge: 2.000 €
  • Abgeltungssteuer: 2.000 € × 25 % = 500,00 €
  • Soli: 500 € × 5,5 % = 27,50 €
  • Gesamtsteuer: 527,50 €
  • Netto-Kapitalertrag: 2.472,50 €

Beispiel 2: Verheiratetes Paar, Kirchensteuer 9 %

  • Kapitalerträge: 5.000 €
  • Sparerpauschbetrag: 2.000 €
  • Steuerpflichtige Erträge: 3.000 €
  • Effektiver AbgSt-Satz: 25 % ÷ 1,0225 ≈ 24,45 %
  • Abgeltungssteuer: 3.000 € × 24,45 % ≈ 733,50 €
  • Soli: 733,50 € × 5,5 % ≈ 40,34 €
  • Kirchensteuer: 733,50 € × 9 % ≈ 66,02 €
  • Gesamtsteuer: 839,86 €
  • Netto-Kapitalertrag: 4.160,14 €

Beispiel 3: Günstigerprüfung (Grenzsteuersatz 15 %)

  • Kapitalerträge: 3.000 €, Sparerpauschbetrag: 1.000 €
  • Steuerpflichtige Erträge: 2.000 €
  • Steuer nach Abgeltungssatz (25 % + Soli): 527,50 €
  • Steuer nach persönlichem Satz (15 % + Soli): 2.000 € × 15 % × 1,055 ≈ 316,50 €
  • Ersparnis durch Günstigerprüfung: 211,00 €

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Fazit

Die Kapitalertragsteuer besteht aus drei Bausteinen: Abgeltungssteuer (25 %), Soli (5,5 %) und optionaler Kirchensteuer (8 oder 9 %). Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (bzw. 2.000 €) schützt einen Teil der Erträge vor Besteuerung.

Wer ein niedriges Gesamteinkommen hat, sollte die Günstigerprüfung in der Steuererklärung beantragen — sie kann mehrere Hundert Euro Steuerersparnis bringen.

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