Die Kirchensteuer wird als prozentualer Aufschlag auf die Einkommensteuer erhoben. Unser Kirchensteuerrechner ermittelt deinen Kirchensteuerbetrag nach Bundesland und Konfession — sofort und kostenlos.
Was ist die Kirchensteuer?
Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die von Mitgliedern bestimmter Religionsgemeinschaften in Deutschland erhoben wird. Sie wird vom Finanzamt gemeinsam mit der Einkommensteuer eingezogen und an die jeweilige Kirche weitergeleitet. Die wichtigsten Konfessionen sind die Römisch-Katholische Kirche und die Evangelische Kirche.
Grundlage ist die festgesetzte Einkommensteuer (§ 51a EStG). Die Kirchensteuer berechnet sich als fester Prozentsatz dieser Einkommensteuer.
Kirchensteuersätze 2026 nach Bundesland
In Deutschland gibt es zwei unterschiedliche Kirchensteuersätze:
| Kirchensteuersatz | Bundesländer |
|---|---|
| 8 % | Bayern, Baden-Württemberg |
| 9 % | Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen |
Formel: Kirchensteuer berechnen
Die Berechnung ist einfach:
Kirchensteuer = Einkommensteuer × Kirchensteuersatz
(8 % für Bayern und Baden-Württemberg, 9 % für alle anderen Bundesländer)
Rechenbeispiel: 9 % (z.B. Nordrhein-Westfalen)
Einkommensteuer: 8.000 €
Kirchensteuer: 8.000 € × 9 % = 720 €
Rechenbeispiel: 8 % (Bayern)
Einkommensteuer: 8.000 €
Kirchensteuer: 8.000 € × 8 % = 640 €
Bemessungsgrundlage: Worauf wird die Kirchensteuer berechnet?
Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer ist die festgesetzte Einkommensteuer nach § 51a EStG. Dabei wird die Einkommensteuer auf Basis des zu versteuernden Einkommens ohne bestimmte Freibeträge (z.B. Kinderfreibeträge) berechnet.
Bei der Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) gilt seit 2015 ebenfalls ein Kirchensteuereinbehalt. Banken und Broker behalten die Kirchensteuer direkt ein, wenn dem Bundeszentralamt für Steuern eine Kirchenmitgliedschaft gemeldet ist. Mehr dazu in unserem Kapitalertragsteuer-Rechner.
Kirchensteuer und Einkommensteuer
Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abzugsfähig (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Das bedeutet: Gezahlte Kirchensteuer mindert das zu versteuernde Einkommen und damit auch die Einkommensteuer. Dieser Effekt reduziert die effektive Belastung leicht. Unser Einkommensteuerrechner berücksichtigt die Kirchensteuer im Gesamtüberblick.
Steuerklassen und Kirchensteuer
Die Kirchensteuer orientiert sich an der Lohnsteuer (monatlicher Einbehalt) bzw. der Einkommensteuer (jährliche Veranlagung). Bei Ehepaaren mit unterschiedlichen Steuerklassen kann das besondere Auswirkungen haben. Mit unserem Steuerklassenrechner kannst du die optimale Steuerklassenkombination ermitteln.
Kirchenaustritt: Kirchensteuer vermeiden
Wer die Kirchensteuer nicht zahlen möchte, kann aus der Kirche austreten. Der Austritt erfolgt beim zuständigen Standesamt oder Amtsgericht und wird dem Finanzamt gemeldet. Wichtig: Der Austritt wird zum nächsten Kalendermonat wirksam.
Konfessionslose zahlen keine Kirchensteuer. Wer keiner der staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften angehört, hat keine Kirchensteuerpflicht.
Kirchensteuerrechner nutzen
Mit unserem kostenlosen Kirchensteuerrechner berechnest du deine Kirchensteuer in Sekunden:
- Einkommensteuer eingeben (aus Steuerbescheid oder Lohnsteuertabelle)
- Konfession wählen (Römisch-Katholisch, Evangelisch oder Konfessionslos)
- Bundesland wählen
- Kirchensteuerbetrag, Bemessungsgrundlage und Steuersatz werden sofort angezeigt
Häufige Fragen zur Kirchensteuer
Ist die Kirchensteuer steuerlich absetzbar?
Ja. Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG), sofern sie im Veranlagungszeitraum tatsächlich gezahlt wurde.
Wie hoch ist die Kirchensteuer bei 30.000 € Einkommensteuer?
Bei 9 % Kirchensteuersatz: 30.000 € × 9 % = 2.700 €. Bei 8 % (Bayern/BaWü): 30.000 € × 8 % = 2.400 €.
Gilt die Kirchensteuer auch auf Kapitalerträge?
Ja. Seit 2015 wird Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisch durch den Finanzdienstleister einbehalten, sofern dem Bundeszentralamt für Steuern eine Kirchenmitgliedschaft vorliegt.