Eine deutsche GmbH zahlt nicht nur Körperschaftsteuer — sie zahlt eine ganze Schichttorte aus Steuern. Zwischen dem nominellen Körperschaftsteuersatz von 15 % und der echten Gesamtbelastung liegen Welten. Wer wissen will, wie viel von 100.000 € Gewinn am Ende beim Gesellschafter ankommt, muss vier Steuern addieren. Der Körperschaftsteuerrechner zeigt das in einem Klick.
Körperschaftsteuer — der Bundesanteil
Die Körperschaftsteuer nach §23 Abs. 1 KStG beträgt einheitlich 15 % des steuerpflichtigen Gewinns einer Kapitalgesellschaft. Der Satz ist seit der Unternehmensteuerreform 2008 unverändert. Sie ersetzt für Kapitalgesellschaften die Einkommensteuer — der Gewinn der GmbH wird also nicht beim Gesellschafter erfasst, solange er nicht ausgeschüttet wird.
Auf die Körperschaftsteuer kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % obendrauf. Anders als bei natürlichen Personen ist die Soli-Freigrenze bei Kapitalgesellschaften nicht abgeschafft — die GmbH zahlt Soli ab dem ersten Euro KSt. Das macht effektiv 15 % × 1,055 = 15,825 %.
Gewerbesteuer — der kommunale Anteil
Die Gewerbesteuer ist der größte einzelne Steuerblock einer typischen GmbH und je nach Standort sehr unterschiedlich hoch. Sie berechnet sich in zwei Schritten:
- Steuermessbetrag: Gewinn × 3,5 % (§11 Abs. 2 GewStG)
- Gewerbesteuer: Steuermessbetrag × Hebesatz / 100
Eine GmbH erhält — anders als Einzelunternehmen oder Personengesellschaften — keinen Freibetrag von 24.500 €. Sie zahlt Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Gewinn. Der Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt und schwankt 2026 zwischen rund 200 % (kleine ländliche Kommunen) und 580 % (Oberhausen). München liegt bei 490 %, Berlin bei 410 %, Hamburg bei 470 %. Bundesweiter Durchschnitt: ca. 405 %. Wer detailliert nur die Gewerbesteuerseite ansehen will, nutzt den Gewerbesteuerrechner.
Bei einem Hebesatz von 400 % zahlt die GmbH 14 % Gewerbesteuer auf den Gewinn — das ist fast genauso viel wie die Körperschaftsteuer selbst.
Gesamtbelastung auf Unternehmensebene
Addiert ergibt das auf Unternehmensebene bei Hebesatz 400 %:
- Körperschaftsteuer: 15,000 %
- Solidaritätszuschlag: 0,825 % (5,5 % von 15 %)
- Gewerbesteuer: 14,000 %
- Summe: ≈ 29,83 %
Der Wert variiert mit dem Hebesatz: Bei 250 % Hebesatz sinkt die Gesamtbelastung auf rund 24,6 %, bei 580 % steigt sie auf rund 36,1 %. Standortwahl ist also keine Bagatelle.
Beispielrechnung: 100.000 € Gewinn, Hebesatz 400
| Position | Betrag (€) |
|---|---|
| Jahresgewinn | 100.000 |
| Körperschaftsteuer (15 %) | −15.000 |
| Solidaritätszuschlag (5,5 % auf KSt) | −825 |
| Gewerbesteuer (3,5 % × 4,0) | −14.000 |
| Summe Unternehmenssteuern | −29.825 |
| Gewinn nach Steuern | 70.175 |
Schritt 2: Ausschüttung an den Gesellschafter
Bleibt der Gewinn in der GmbH (Thesaurierung), endet die Steuerlast hier. Wird er ausgeschüttet, fällt beim privaten Gesellschafter Abgeltungsteuer nach §32d EStG an: 25 % auf die Bruttoausschüttung, dazu 5,5 % Soli auf die Abgeltungsteuer. Effektiv also 26,375 % der Ausschüttung. Das gleiche Prinzip gilt übrigens für jede Dividende eines börsennotierten Unternehmens — wer Dividenden im Depot hat, kennt das aus dem Dividendenrechner.
Auf den 70.175 € aus dem Beispiel:
- Bruttoausschüttung: 70.175 €
- Abgeltungsteuer (25 %): −17.544 €
- Soli (5,5 % darauf): −965 €
- Netto beim Gesellschafter: 51.666 €
Auf den ursprünglichen Gewinn von 100.000 € entfallen damit insgesamt 48,33 % Steuern — die GmbH ist trotz des "niedrigen" KSt-Satzes von 15 % steuerlich keine Sparmaschine, sobald ausgeschüttet wird.
Wann sich die GmbH lohnt — und wann nicht
Vorteile der GmbH
- Haftungsbeschränkung auf das Stammkapital (25.000 €).
- Niedrige Belastung bei Thesaurierung (~30 %) — das ist deutlich weniger als der Spitzensteuersatz im EStG (45 % + Soli ≈ 47,5 %). Wer den Gewinn in der GmbH lässt und reinvestiert, profitiert.
- Trennung Privat- und Geschäftsvermögen, einfacher Verkauf von Anteilen, klare Strukturen für Investoren.
- Möglichkeit zur Holding-Struktur: Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften sind nach §8b KStG zu 95 % steuerfrei.
Nachteile
- Doppelbesteuerung bei Ausschüttung — auf jeden Euro fallen sowohl Unternehmens- als auch Kapitalertragsteuer an.
- Höhere Verwaltungskosten: Bilanzierungspflicht, Notar bei Gesellschafterbeschlüssen, Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
- Stammkapital 25.000 € (12.500 € einzuzahlen) — bindet Liquidität.
- Kein Gewerbesteuer-Freibetrag wie bei Einzelunternehmen oder GbR.
GmbH vs. Einzelunternehmen — der Belastungsvergleich
Bei niedrigen Gewinnen ist das Einzelunternehmen oft günstiger: Der Grundfreibetrag von 12.096 € bleibt steuerfrei, und die Gewerbesteuer-Anrechnung nach §35 EStG (bis Hebesatz ≈ 380 %) macht die Gewerbesteuer für den Einzelunternehmer faktisch fast neutral. Erst ab einem Gewinn von etwa 60.000–80.000 € beginnt die GmbH (besonders mit Thesaurierung) steuerlich attraktiv zu werden.
Wer als Selbständiger den Vergleich konkret rechnen will, schaut zunächst auf die persönliche Steuer mit dem Einkommensteuerrechner und stellt sie der GmbH-Belastung gegenüber.
Optimierungshebel
- Standortwahl: Niedrigerer Hebesatz spart sofort Geld. Beispiel: 250 % statt 400 % Hebesatz reduziert die Gewerbesteuer von 14.000 € auf 8.750 € bei 100.000 € Gewinn.
- Geschäftsführergehalt als Betriebsausgabe — senkt den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH. Aber Achtung: Beim Gesellschafter-Geschäftsführer gilt der Drittvergleich (Angemessenheit), sonst droht verdeckte Gewinnausschüttung.
- Pensionszusage für den Gesellschafter-Geschäftsführer reduziert den Gewinn jetzt und sichert spätere Versorgung.
- Thesaurierung statt Ausschüttung — Steuerstundung des Gesellschafter-Anteils, solange Gewinne reinvestiert werden.
- Holding-Struktur: Gewinne aus Tochtergesellschaft fließen zu 95 % steuerfrei an die Holding (§8b KStG), die sie reinvestieren kann.
Häufige Missverständnisse
- „Die GmbH zahlt nur 15 % Steuern." Falsch — das ist nur der Bundesanteil. Mit Soli und Gewerbesteuer landest du bei rund 30 %, mit Ausschüttung bei rund 48 %.
- „Bei Verlusten bekommt die GmbH Geld zurück." Nein. Verluste werden vor- oder rückgetragen, aber es gibt keine Steuererstattung wie beim Lohnsteuerjahresausgleich.
- „Soli wurde 2021 abgeschafft." Nur für die Einkommensteuer (für den Großteil der Privatpersonen). Für Kapitalgesellschaften und auf Kapitalerträge bleibt Soli unverändert bestehen.
Fazit
Die nominelle Körperschaftsteuer von 15 % verschleiert, was eine GmbH wirklich zahlt. Mit Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer landet sie bei rund 30 % auf den Gewinn — bei Vollausschüttung steigt die effektive Gesamtbelastung auf etwa 48 %. Ob die Rechtsform für dich passt, hängt vom Gewinn, vom Standort, vom Ausschüttungsverhalten und vom Vergleich zur persönlichen Einkommensteuer ab. Den Belastungsvergleich rechnest du mit dem Körperschaftsteuerrechner in zwei Klicks — und vergleichst ihn mit dem Gewerbesteuerrechner oder dem Einkommensteuerrechner für den Einzelunternehmer.