Wenn ein Betrieb vorübergehend weniger zu tun hat, können Unternehmen Kurzarbeit anmelden. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt dann Kurzarbeitergeld (KUG), das einen Teil des Lohnverlusts ausgleicht. Unser Kurzarbeitergeldrechner berechnet deinen KUG-Anspruch, den Nettoverlust und den Vergleich mit einer optionalen Arbeitgeber-Aufstockung.

Was ist Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung nach §§ 95–111 SGB III. Es greift, wenn Arbeitnehmer wegen wirtschaftlicher Gründe oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend kürzer arbeiten — oder gar nicht mehr (sogenannte Kurzarbeit Null). Ziel ist es, Entlassungen zu vermeiden und Beschäftigung zu sichern.

Voraussetzungen für den Arbeitgeber:

  • Erheblicher Arbeitsausfall (mindestens 10 % der Belegschaft betroffen, Entgeltausfall > 10 %)
  • Betriebliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt
  • Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit angezeigt

Wie wird das Kurzarbeitergeld berechnet?

Die Berechnung folgt §133 SGB III und basiert auf der Nettoentgeltdifferenz:

Nettoentgeltdifferenz = Soll-Entgelt (Netto bei Vollzeit) − Ist-Entgelt (Netto bei Kurzarbeit)

Darauf werden die Leistungssätze angewendet:

  • 60 % der Nettoentgeltdifferenz — ohne Kinder (Steuerklasse I, II, IV, V, VI ohne Kinderfreibetrag)
  • 67 % der Nettoentgeltdifferenz — mit Kindern (mindestens ein Kind, §32 EStG)

Rechenbeispiel: 3.500 € Brutto, Steuerklasse I, 50 % Kurzarbeit

Annahmen: Steuerklasse I, keine Kinder, 50 % Arbeitszeitreduzierung.

KategorieBetrag
Vollzeit-Brutto3.500 €
Vollzeit-Netto (Soll-Entgelt)ca. 2.290 €
Kurzarbeit-Brutto (50 %)1.750 €
Kurzarbeit-Netto (Ist-Entgelt)ca. 1.360 €
Nettoentgeltdifferenzca. 930 €
KUG (60 %)ca. 558 €
Gesamtnetto mit KUGca. 1.918 €
Nettoverlustca. 372 € (−16 %)

Berechne deine genauen Zahlen mit dem Kurzarbeitergeldrechner.

Einfluss der Steuerklasse

Die Steuerklasse beeinflusst das Netto-Entgelt und damit die Nettoentgeltdifferenz — und somit auch das KUG. Wer in Steuerklasse III ist (z. B. Alleinverdiener), hat ein höheres Netto und entsprechend eine andere Basis für das KUG als jemand in Klasse V.

Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei (§3 Nr. 2 EStG), unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf das restliche Einkommen. Bei der Steuererklärung kann das zu einer Nachzahlung führen.

Arbeitgeber-Aufstockung

Viele Unternehmen stocken das KUG freiwillig auf — häufig auf 80 % oder 90 % des Nettolohns. Die Aufstockung ist sozialversicherungsfrei bis zu 80 % des ausgefallenen Entgelts und muss vom Arbeitgeber versteuert werden.

Mit unserem Kurzarbeitergeldrechner kannst du die Aufstockung direkt einberechnen und sehen, wie viel dir am Ende noch fehlt.

Bezugsdauer

Die reguläre Bezugsdauer beträgt 12 Monate. In Ausnahmesituationen (z. B. Krise, Pandemie) kann sie per Rechtsverordnung auf bis zu 24 Monate verlängert werden, wie zuletzt während der Corona-Pandemie geschehen.

Kurzarbeit Null

Bei vollständigem Arbeitsausfall (Kurzarbeit Null) entfällt das Ist-Entgelt komplett. Die gesamte Nettoentgeltdifferenz entspricht dann dem Vollzeit-Netto, und das KUG beträgt 60 % (oder 67 %) davon. Das ist der maximale KUG-Betrag, den ein Arbeitnehmer erhalten kann.

Sozialversicherung in der Kurzarbeit

Arbeitgeber müssen in der Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge auf 80 % des ausgefallenen Entgelts weiterbezahlen — zumindest den Arbeitgeberanteil. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Qualifizierungsmaßnahmen) können die Beiträge erstattet werden.

Tipp: Steuererklärung nicht vergessen

Wer KUG bezogen hat, ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet (§46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Der Progressionsvorbehalt erhöht den Steuersatz. Mit dem Brutto-Netto-Rechner lässt sich das Nettogehalt bei veränderten Bedingungen schnell abschätzen.

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