Die Lohnsteuer ist die monatliche Vorauszahlung auf die Einkommensteuer — der Arbeitgeber zieht sie direkt vom Bruttolohn ab und führt sie ans Finanzamt ab. Wie hoch sie ausfällt, hängt von Steuerklasse, Bundesland, Kirchenmitgliedschaft und Kinderfreibeträgen ab. Unser Lohnsteuer-Rechner bestimmt deine Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag, die Kirchensteuer und deinen Nettolohn — pro Monat und Jahr.
Was ist die Lohnsteuer?
Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern eine Erhebungsform der Einkommensteuer für Arbeitnehmer (§38 EStG). Der Arbeitgeber wendet das Lohnsteuerabzugsverfahren nach §39b EStG an: Aus dem Bruttolohn, der Steuerklasse und den Pauschalen ergibt sich der Steuerabzug. Im Einkommensteuerbescheid am Jahresende wird die Lohnsteuer auf die tatsächliche Einkommensteuer angerechnet — eventuelle Differenzen werden erstattet oder nachgefordert.
Die Formel: §32a EStG (Einkommensteuertarif 2026)
Der Tarif ist fünfstufig progressiv:
| Zone | zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz |
|---|---|---|
| 1 — Grundfreibetrag | 0 € bis 11.784 € | 0 % |
| 2 — Eingangszone | 11.785 € bis 17.005 € | 14 % → 24 % |
| 3 — Progressionszone | 17.006 € bis 66.760 € | 24 % → 42 % |
| 4 — Spitzensteuersatz | 66.761 € bis 277.825 € | 42 % |
| 5 — Reichensteuer | ab 277.826 € | 45 % |
Die sechs Steuerklassen im Vergleich
- Klasse I — Ledige, Geschiedene, dauerhaft Getrenntlebende. Voller Grundfreibetrag.
- Klasse II — Alleinerziehende. Grundfreibetrag plus Entlastungsbetrag 4.260 € p. a. (+ 240 € je weiterem Kind ab dem zweiten).
- Klasse III — Verheiratete Hauptverdiener. Splitting-Verfahren: Steuer wird auf das halbe Einkommen berechnet und dann mit zwei multipliziert. Effektiv doppelter Grundfreibetrag (23.568 €).
- Klasse IV — Verheiratete mit ähnlichem Einkommen. Wie Klasse I, aber mit Faktorverfahren möglich.
- Klasse V — Verheiratete Nebenverdiener (Partner hat Klasse III). Kein Grundfreibetrag, steiler Tarif.
- Klasse VI — Zweit- oder Nebenjobs. Keine Freibeträge, keine Pauschalen — Lohnsteuer ab dem ersten Euro.
Rechenbeispiel: 4.000 € Brutto, Klasse I, NRW, ohne Kirche
| Position | Pro Monat | Pro Jahr |
|---|---|---|
| Bruttolohn | 4.000 € | 48.000 € |
| − Werbungskostenpauschale | — | −1.230 € |
| − Sonderausgabenpauschbetrag | — | −36 € |
| = zu versteuerndes Einkommen | — | 46.734 € |
| Lohnsteuer (§32a) | ≈ 813 € | ≈ 9.754 € |
| Soli (Freigrenze 18.130 €) | 0 € | 0 € |
| Kirchensteuer | 0 € | 0 € |
Berechne deinen exakten Wert mit dem Lohnsteuer-Rechner.
Splitting-Vorteil: Klasse III statt Klasse I
Bei verheirateten Paaren mit nur einem Verdiener spart Klasse III spürbar Steuern. Das Splitting-Verfahren halbiert das Einkommen rechnerisch, wendet den progressiven Tarif an und verdoppelt die Steuer wieder. Wirkung: Der Grundfreibetrag wird zweimal genutzt, die Progression bleibt im flacheren Bereich.
Solidaritätszuschlag: wer zahlt noch Soli?
Seit 2021 entfällt der Soli für rund 90 % der Steuerpflichtigen. Freigrenzen 2026:
- Klasse I, II, IV, V, VI: 18.130 € Lohnsteuer pro Jahr
- Klasse III: 36.260 € Lohnsteuer pro Jahr
Zwischen Freigrenze und voller Belastung gilt eine Milderungszone mit 11,9 %. Erst darüber wird der volle Satz von 5,5 % auf die Lohnsteuer fällig.
Kirchensteuer: 8 % oder 9 %?
- Bayern, Baden-Württemberg: 8 % auf die Lohnsteuer
- Alle übrigen Bundesländer: 9 % auf die Lohnsteuer
Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe in voller Höhe von der Einkommensteuer absetzbar (§10 Abs. 1 Nr. 4 EStG).
Kinderfreibetrag: was bringt er bei der Lohnsteuer?
Der Kinderfreibetrag liegt 2026 bei 9.600 € pro Kind (4.800 € je Elternteil). Bei der monatlichen Lohnsteuer wirkt er nur auf Soli und Kirchensteuer — die Lohnsteuer selbst bleibt unverändert. Der echte Vorteil entsteht erst im Einkommensteuerbescheid: Das Finanzamt prüft, ob der Freibetrag oder das Kindergeld günstiger ist (Günstigerprüfung).
Tipps zum Lohnsteuer-Sparen
- Steuerklasse optimieren: Bei Verheirateten mit unterschiedlichem Einkommen lohnt sich oft III/V oder das Faktorverfahren IV/IV.
- Werbungskosten erfassen: Pendlerpauschale, Arbeitsmittel, Fortbildungen — alles über 1.230 € reduziert die Steuerlast in der Steuererklärung.
- Vorsorgeaufwendungen: Riester, Rürup und Basisrente sind in größeren Beträgen absetzbar.
- Kirchensteuer-Austritt: Wer aus der Kirche austritt, spart 8 % bzw. 9 % der Lohnsteuer pro Jahr.
Weitere nützliche Rechner
- Lohnsteuer-Rechner — Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer pro Monat und Jahr
- Brutto-Netto-Rechner — vollständiges Netto inkl. Sozialabgaben
- Gehaltsrechner — Gehaltsvergleich und Verhandlungsbasis
- Einkommensteuer-Rechner — Jahres-Einkommensteuer nach §32a EStG
- Kirchensteuer-Rechner — Kirchensteuer separat berechnen