Der Minijob — auch 538-Euro-Job — ist für Arbeitnehmer fast abgabenfrei. Die Last trägt der Arbeitgeber: Pauschalabgaben von rund 31,4 % auf den Verdienst. Unser Minijob-Rechner zeigt alle Posten auf einen Blick.

Was ist ein Minijob?

Als Minijob gilt ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem das regelmäßige Arbeitsentgelt die Minijob-Grenze von 538 € pro Monat nicht überschreitet (Stand 2026). Die Grenze wird dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt: Sie berechnet sich aus 10 Wochenstunden × Mindestlohn × 13/3.

Überschreitet das Entgelt die 538-Euro-Grenze, entsteht ein Midi-Job (Gleitzone von 538,01 € bis 2.000 €) mit eigenen Beitragssätzen.

Arbeitgeber-Abgaben im Überblick

Der Arbeitgeber zahlt pauschal auf das Bruttoentgelt:

Abgabe Satz Beispiel (450 €)
Krankenversicherung (KV) 13,0 % 58,50 €
Rentenversicherung (RV) 15,0 % 67,50 €
Pauschalsteuer (LSt + Soli) 2,0 % 9,00 €
Umlage 1 / U1 1,1 % 4,95 €
Umlage 2 / U2 0,24 % 1,08 €
Insolvenzgeldumlage 0,06 % 0,27 €
Gesamt 31,4 % 141,30 €

Die Gesamtkosten des Arbeitgebers betragen also bei 450 € Verdienst: 450 € + 141,30 € = 591,30 €.

Was bleibt beim Arbeitnehmer netto?

Für den Arbeitnehmer gilt: Der Verdienst ist in der Regel steuerfrei, da der Arbeitgeber die Pauschalsteuer übernimmt. Einzig die Rentenversicherung kann zu einem Eigenanteil führen.

Rentenversicherungspflicht — Opt-out möglich

Seit 2013 sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt den pauschalen Anteil von 15 %, der Arbeitnehmer stockt auf den vollen Beitragssatz von 18,6 % auf — zahlt also 3,6 % Eigenanteil.

Befreiung: Wer keine Rentenanwartschaft aufbauen möchte, kann sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann entfällt der 3,6 %-Eigenanteil, die Nettolohnsumme entspricht dem vollen Bruttoverdienst.

Mit RV (Standard) Ohne RV (Befreiung)
Bruttoverdienst 450,00 € 450,00 €
AN-Eigenanteil RV (3,6 %) −16,20 €
Nettoverdienst 433,80 € 450,00 €
Tipp: Wer die Rentenversicherung nutzt, baut echte Rentenanwartschaften auf. Wer sich befreien lässt, hat sofort mehr netto — aber weniger Rente später.

Rechenbeispiel: Minijob mit 538 €

Bei vollem Ausschöpfen der Minijob-Grenze (538 €):

Position Betrag
Bruttoverdienst 538,00 €
AG KV (13 %) 69,94 €
AG RV (15 %) 80,70 €
Pauschalsteuer (2 %) 10,76 €
U1 (1,1 %) 5,92 €
U2 (0,24 %) 1,29 €
Insolvenzgeldumlage (0,06 %) 0,32 €
AG Gesamtkosten 706,93 €
AN-Eigenanteil RV (3,6 %) −19,37 €
Nettoverdienst AN 518,63 €

Midijob-Grenze: Was passiert ab 538,01 €?

Liegt das monatliche Entgelt über 538 €, tritt die Gleitzone (Midijob) in Kraft — bis zur Grenze von 2.000 €. In der Gleitzone steigen die Arbeitnehmer-Beiträge gleitend an, die Arbeitgeberanteile entsprechen dem regulären Satz. Der Nettoverdienst ist daher etwas niedriger als bei einem regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis.

Häufige Fragen

Zahlt ein Minijobber Einkommensteuer?

Nein. Die Pauschalsteuer von 2 % übernimmt der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer muss den Minijob-Verdienst nicht in der Steuererklärung angeben — es sei denn, er wählt die individuelle Versteuerung.

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs?

Ja. Der gesetzliche Mindestlohn (2026: 12,82 €/h) gilt für alle Beschäftigten. Die Minijob-Grenze von 538 € orientiert sich an 10 Wochenstunden × Mindestlohn, um Umgehungen zu verhindern.

Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?

Grundsätzlich ja — aber nur ein einziger Minijob pro Arbeitnehmer bleibt pauschal abgabenfrei. Jeder weitere Minijob wird zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung addiert.

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