Der Mutterschutz sichert Schwangere und Mütter rund um die Geburt finanziell und gesundheitlich ab. Er regelt, wann du nicht mehr arbeiten musst, wer dein Einkommen weiterzahlt und wie lange dieser Schutz dauert. Der Mutterschutz-Rechner zeigt dir in Sekunden deine Schutzfrist, das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und den Arbeitgeberzuschuss.
Wie lang ist die Mutterschutzfrist?
Die Schutzfrist nach §3 MuSchG umfasst zwei Phasen: 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach. In Sonderfällen verlängert sich der Zeitraum nach der Geburt auf 12 Wochen.
| Phase | Normale Geburt | Mehrlinge / Frühgeburt / Behinderung |
|---|---|---|
| Vor der Geburt | 6 Wochen (42 Tage) | 6 Wochen (42 Tage) |
| Nach der Geburt | 8 Wochen (56 Tage) | 12 Wochen (84 Tage) |
| Gesamt | 14 Wochen (98 Tage) | 18 Wochen (126 Tage) |
Während dieser Zeit besteht ein gesetzliches Beschäftigungsverbot — mit voller Lohnersatzleistung.
Wer zahlt was im Mutterschutz?
Das System verbindet zwei Geldquellen: die gesetzliche Krankenkasse und den Arbeitgeber. Zusammen ersetzen beide das volle Nettoentgelt der letzten 3 Monate.
Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (§19 MuSchG, §24i SGB V)
Gesetzlich versicherte Frauen erhalten Mutterschaftsgeld direkt von ihrer Krankenkasse — höchstens jedoch 13 €/Tag (kalendertäglich). Das ergibt rund 390 €/Monat. Das Mutterschaftsgeld ist steuerfrei und beitragsfrei.
Arbeitgeberzuschuss (§20 MuSchG)
Der Arbeitgeber stockt die Differenz zwischen 13 €/Tag und dem durchschnittlichen Nettoentgelt der letzten 3 Monate auf. Beispiel: Bei 2.500 € Netto/Monat (≈ 83,33 €/Tag) zahlt der Arbeitgeber 70,33 € pro Tag — rund 2.110 € pro Monat.
Rechenbeispiel: 2.500 € Netto, normale Geburt
| Position | Betrag |
|---|---|
| Netto-Monatsgehalt | 2.500,00 € |
| Netto pro Tag (Bemessung) | 83,33 € |
| Mutterschaftsgeld Krankenkasse (13 €/Tag × 98 Tage) | 1.274,00 € |
| Arbeitgeberzuschuss (70,33 €/Tag × 98 Tage) | 6.892,67 € |
| Gesamtleistung im Mutterschutz | 8.166,67 € |
Privat versicherte und selbstständige Frauen
Privat krankenversicherte Frauen erhalten kein Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse, sondern eine einmalige Leistung von max. 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung — plus den vollen Arbeitgeberzuschuss. Selbstständige mit privater Krankentagegeldversicherung erhalten Leistungen nach Vertrag.
Deine Schutzfrist und Leistungen berechnen
Gib Netto, Entbindungstermin und Sondersituation ein — und sieh sofort, wie viel Geld du im Mutterschutz erhältst.
Zum Mutterschutz-RechnerÜbergang zum Elterngeld
Nach Ende der Schutzfrist beginnt in der Regel das Elterngeld. Die Bezugsdauer und Höhe hängen von Einkommen und gewählter Variante ab. Plane beide Phasen gemeinsam:
- Während Mutterschutz: Volle Nettoersatzleistung (Krankenkasse + Arbeitgeber)
- Nach Mutterschutz: 65–67 % vom Netto als Elterngeld (12 + 2 Partnermonate)
Tipp: Das Elterngeld wird auf Basis des Nettoeinkommens vor Geburt berechnet. Ein Wechsel der Steuerklasse mindestens 7 Monate vor Beginn der Schutzfrist kann das Elterngeld deutlich erhöhen.
Häufige Fragen
Kann ich auf den Mutterschutz vor der Geburt verzichten?
Ja, freiwillig — aber nur vor der Geburt. Du musst dies schriftlich erklären und kannst es jederzeit widerrufen. Auf den 8-Wochen-Schutz nach der Geburt kann nicht verzichtet werden.
Was passiert bei Frühgeburt?
Bei Geburten vor dem errechneten Termin verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen wurden — und zusätzlich auf 12 Wochen.
Bekomme ich auch im Beschäftigungsverbot vollen Lohn?
Ja. Bei einem ärztlich angeordneten Beschäftigungsverbot vor oder nach der Schutzfrist zahlt der Arbeitgeber den Mutterschutzlohn in voller Höhe (§18 MuSchG). Die Krankenkasse erstattet ihm die Kosten über die U2-Umlage.
Häufige Fehler
- Mutterschaftsgeld zu spät beantragen: Beantrage es ca. 7 Wochen vor dem Entbindungstermin bei deiner Krankenkasse mit ärztlichem Zeugnis.
- Steuerklassenwechsel verschlafen: Der Wechsel muss mindestens 7 Monate vor Beginn der Schutzfrist erfolgen, um sich auf das Elterngeld auszuwirken.
- Privat versicherte unterschätzen die Leistung: Wer privat krankenversichert ist, sollte unbedingt eine Krankentagegeldversicherung prüfen.
- Entbindungstermin nicht aktualisieren: Verschiebt sich der Termin, ändert sich auch die Schutzfrist.
Fazit
Der Mutterschutz garantiert volle finanzielle Absicherung — aber nur, wenn du die Fristen kennst und richtig planst. Berechne früh genug, was Krankenkasse und Arbeitgeber zahlen, und plane den Übergang ins Elterngeld.
Mutterschutz ist mehr als ein Beschäftigungsverbot — es ist eine vollständige Lohnersatzleistung mit doppelter Absicherung.
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