Wer jeden Tag zur Arbeit fährt, kann die Fahrtkosten steuerlich absetzen — unabhängig davon, ob er mit dem Auto, der Bahn oder dem Fahrrad pendelt. Die Entfernungspauschale, umgangssprachlich Pendlerpauschale genannt, beträgt 0,30 € je Entfernungskilometer für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. km. Unser Pendlerpauschale-Rechner ermittelt deine jährliche Absetzbarkeit und die Steuerersparnis in Sekunden.

Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale ist eine Werbungskostenpauschale nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Sie soll Arbeitnehmer entlasten, die regelmäßig zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte pendeln. Entscheidend ist die einfache Entfernung — nicht die Hin- und Rückfahrt zusammen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass du täglich eine Strecke fährst.

Besonderheit: Die Pauschale gilt verkehrsmittelunabhängig. Egal ob Auto, Bahn, Bus oder Fahrrad — du setzt denselben Betrag an. Die tatsächlichen Kosten spielen keine Rolle; du brauchst keine Belege aufzuheben.

Formel und Sätze 2026

Seit 2022 gilt ein erhöhter Satz für weite Strecken:

  • 1. bis 20. km: 0,30 € pro Entfernungskilometer
  • Ab dem 21. km: 0,38 € pro Entfernungskilometer

Die Formel für die tägliche Pauschale bei einer Entfernung über 20 km:

Tägliche Pauschale = 20 km × 0,30 € + (Entfernung − 20) km × 0,38 €

Die jährliche Entfernungspauschale ergibt sich daraus:

Jährliche Pauschale = Tägliche Pauschale × Arbeitstage

Rechenbeispiele

Beispiel 1: 20 km mit eigenem PKW, 230 Arbeitstage

  • Tägliche Pauschale: 20 × 0,30 € = 6,00 €
  • Jährliche Pauschale: 6,00 € × 230 = 1.380 €
  • Steuerersparnis bei 35 % Grenzsteuersatz: 1.380 € × 0,35 = 483 €

Beispiel 2: 35 km mit eigenem PKW, 230 Arbeitstage

  • Tägliche Pauschale: 20 × 0,30 € + 15 × 0,38 € = 6,00 € + 5,70 € = 11,70 €
  • Jährliche Pauschale: 11,70 € × 230 = 2.691 €
  • Steuerersparnis bei 35 % Grenzsteuersatz: 2.691 € × 0,35 = 941,85 €

Höchstbetrag 4.500 € für Nicht-PKW-Nutzer

Wer nicht mit dem eigenen Kraftfahrzeug pendelt (also Bahn, Bus, Fahrrad oder zu Fuß), kann maximal 4.500 € pro Jahr geltend machen. Diese Grenze gilt für öffentliche Verkehrsmittel und sonstige Fortbewegungsmittel.

Bei eigenem PKW gilt kein Höchstbetrag. Wer 100 km zur Arbeit pendelt und 230 Tage fährt, kann die volle rechnerische Pauschale absetzen — auch wenn sie 8.000 € übersteigt.

Tipp: Wer die tatsächlichen Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln nachweist und diese den Höchstbetrag überschreiten, kann alternativ die nachgewiesenen Kosten ansetzen (§ 9 Abs. 2 EStG).

Welche Arbeitstage zählen?

Anerkannt werden nur Tage, an denen du tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren bist. Urlaub, Krankheit, Homeoffice und Dienstreisen zählen nicht. Als Faustformel gelten bei Vollzeitbeschäftigung rund 220 bis 230 Arbeitstage pro Jahr.

Wichtig: Das Finanzamt akzeptiert die Angaben in der Regel ohne Einzelnachweis. Du kannst aber zur Sicherheit einen Kalender führen oder deine Stempelzeiten nutzen.

Pendlerpauschale in der Steuererklärung

Du trägst die Entfernungspauschale als Werbungskosten in der Anlage N ein. Relevant sind:

  • Adresse der ersten Tätigkeitsstätte
  • Entfernung in km (einfache Strecke, kürzeste Straßenverbindung)
  • Anzahl der Arbeitstage je Verkehrsmittel
  • Verkehrsmittel (PKW oder andere)

Der Einkommensteuerrechner zeigt dir, wie sich die Pendlerpauschale auf deine Steuerlast auswirkt. Mit dem Gehaltsrechner oder dem Stundenlohnrechner kannst du außerdem einschätzen, wie hoch dein Grenzsteuersatz voraussichtlich ist — entscheidend für die tatsächliche Steuerersparnis.

Steuerersparnis berechnen

Die Pendlerpauschale reduziert dein zu versteuerndes Einkommen. Wie viel du dadurch sparst, hängt von deinem Grenzsteuersatz ab:

  • Bei 25 % Grenzsteuersatz: 1.380 € Pauschale → 345 € Ersparnis
  • Bei 35 % Grenzsteuersatz: 1.380 € Pauschale → 483 € Ersparnis
  • Bei 42 % Grenzsteuersatz: 1.380 € Pauschale → 579,60 € Ersparnis

Besserverdienende profitieren also mehr von der Pendlerpauschale — da der Spitzensteuersatz höher ist, wirkt jeder abgesetzte Euro stärker steuersenkend.

Häufige Fragen

Gilt die Pauschale für Homeoffice-Tage?

Nein. An Homeoffice-Tagen fährst du nicht zur ersten Tätigkeitsstätte — diese Tage dürfen nicht angesetzt werden. Für Homeoffice gibt es eine eigene Pauschale (Homeoffice-Pauschale).

Was ist die kürzeste Straßenverbindung?

Das Finanzamt verlangt grundsätzlich die kürzeste zumutbare Straßenverbindung. Eine längere Route kann anerkannt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist (z. B. weniger Staus, schnellere Fahrzeit).

Kann ich Benzinkosten zusätzlich absetzen?

Nein. Die Entfernungspauschale ist eine Pauschale — sie ersetzt alle Fahrtkosten. Tatsächliche Benzin-, Parkgebühren- oder Reparaturkosten sind nicht zusätzlich absetzbar.

Was gilt bei mehreren Arbeitsstellen?

Die Entfernungspauschale gilt nur für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte. Fahrten zu weiteren Arbeitsstätten können als Reisekosten (Dienstreisen) abgesetzt werden — meist zu 0,30 € je gefahrenem Kilometer (hin und zurück).