Die Wahl der Steuerklasse entscheidet, wie viel Netto vom Brutto übrig bleibt — jeden Monat. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner stehen drei Kombinationen zur Wahl: III/V, IV/IV und das Faktorverfahren (IV+Faktor). Unser Steuerklassenrechner vergleicht alle drei sofort und kostenlos.
Die drei Kombinationen im Überblick
Verheiratete können zwischen diesen Kombinationen wählen:
| Kombination | Partner 1 | Partner 2 | Geeignet wenn … |
|---|---|---|---|
| III/V | III (Alleinverdiener-Vorteil) | V (höherer Abzug) | Ein Partner verdient deutlich mehr |
| IV/IV | IV | IV | Ähnliche Einkommen, kein Nachzahlungsrisiko |
| IV+Faktor | IV × Faktor | IV × Faktor | Optimale Vorauszahlung, keine Nachzahlung |
Steuerklasse III/V: Wann lohnt sie sich?
Die Kombination III/V ist seit Jahren die beliebteste. Der besserverdienende Partner (typisch: Partner 1) wählt Klasse III und profitiert vom doppelten Grundfreibetrag (23.568 € statt 11.784 €) sowie einem niedrigeren Steuereinstieg. Partner 2 zahlt in Klasse V deutlich mehr Lohnsteuer — ohne Grundfreibetrag.
Rechenbeispiel: Partner 1 verdient 5.000 €/Monat brutto, Partner 2 2.000 €/Monat.
- Klasse III für P1: niedrige Lohnsteuer, mehr Netto monatlich
- Klasse V für P2: hohe Lohnsteuer, wenig Netto monatlich
- Kombination III/V: höheres gemeinsames monatliches Netto als IV/IV
Achtung: III/V kann zu einer Steuernachzahlung beim Jahresausgleich führen, da die monatlichen Abzüge die tatsächliche Steuerlast oft nicht korrekt abbilden. Eine Steuererklärung ist in diesem Fall Pflicht.
Steuerklasse IV/IV: Ausgeglichen und sicher
Bei IV/IV gelten für beide Partner dieselben Berechnungsregeln — jeder zahlt Lohnsteuer auf sein eigenes Einkommen. Das ist fair, wenn die Einkommen ähnlich hoch sind, und vermeidet überraschende Nachzahlungen am Jahresende.
Sind die Einkommen sehr unterschiedlich, zahlt IV/IV insgesamt mehr Lohnsteuer monatlich als III/V — das Geld ist aber nicht weg, sondern wird beim Jahresausgleich erstattet.
Das Faktorverfahren (IV+Faktor): Die präzise Lösung
Das Faktorverfahren nach §39f EStG kombiniert die Vorteile beider Ansätze. Der Faktor f wird so berechnet, dass die monatlichen Vorauszahlungen beider Partner zusammen exakt der Splitting-Steuerlast entsprechen:
f = Splittingsteuer / (Lohnsteuer_IV(P1) + Lohnsteuer_IV(P2))
Beide Partner zahlen dann: f × Lohnsteuer_IV monatlich. Da der Faktor kleiner als 1 ist (wenn das Splitting günstiger ist), reduziert sich die monatliche Vorauszahlung — und es gibt keine oder nur minimale Nachzahlung am Jahresende.
Beispiel: Faktor berechnen
Partner 1: 5.000 €/Monat, Partner 2: 2.000 €/Monat, keine Kirchensteuer:
- Splittingsteuer (gemeinsam): ~ 9.600 €/Jahr
- IV-Steuer P1: ~ 8.400 €/Jahr, IV-Steuer P2: ~ 2.400 €/Jahr
- Faktor f = 9.600 / (8.400 + 2.400) ≈ 0,889
- P1 zahlt: 0,889 × 700 €/Monat ≈ 622 €/Monat Lohnsteuer
- P2 zahlt: 0,889 × 200 €/Monat ≈ 178 €/Monat Lohnsteuer
Das Faktorverfahren wird beim Finanzamt beantragt. Es gilt für das Kalenderjahr und muss verlängert werden.
Welche Kombination ist die beste?
Faustregel:
- III/V: Einer verdient mehr als 60 % des gemeinsamen Einkommens → höheres monatliches Netto, aber Nachzahlungsrisiko
- IV/IV: Ähnliche Einkommen → kein Nachzahlungsrisiko, einfach
- IV+Faktor: Unterschiedliche Einkommen → optimale monatliche Vorauszahlung, kein Nachzahlungsrisiko
Für die genaue Berechnung eurer Situation nutzt unseren Steuerklassenrechner — er vergleicht alle drei Kombinationen mit euren konkreten Zahlen.
Steuerklassenwechsel: Wann und wie?
Seit 2020 ist ein mehrfacher Wechsel im Jahr möglich. Der Antrag wird beim zuständigen Finanzamt gestellt — entweder über ELSTER oder schriftlich mit dem Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel".
Wichtige Zeitpunkte für einen Wechsel:
- Nach der Heirat: Wechsel von I auf III/V oder IV/IV möglich
- Bei Elternzeit: Wechsel auf III empfehlenswert, da Elterngeld nach dem Nettoeinkommen des letzten Jahres berechnet wird
- Bei Jobwechsel oder Einkommensänderung: Überprüfen, ob die Kombination noch optimal ist
Tipp für Elterngeld: Wer Elterngeld plant, sollte rechtzeitig in die günstigere Steuerklasse wechseln — das Elterngeld wird auf Basis des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet. Mehr dazu im Elterngeldrechner.
Kirchensteuer und ihr Einfluss
Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern) wird auf die Lohnsteuer erhoben. Sie fällt in allen drei Kombinationen an, ist aber bei III/V anders verteilt als bei IV/IV. Der Brutto-Netto-Rechner berechnet sie für jeden Partner separat.
Fazit
Die optimale Steuerklassenkombination hängt von euren konkreten Einkommensverhältnissen ab. Nutzt den Steuerklassenrechner, um alle drei Varianten für eure Zahlen zu vergleichen. Und vergesst nicht: Die Steuerklasse beeinflusst nicht nur das monatliche Netto, sondern auch Elterngeld, Arbeitslosengeld und andere einkommensabhängige Leistungen.
Weiterführende Rechner
- Brutto-Netto-Rechner — Nettogehalt für einzelne Steuerklassen
- Einkommensteuerrechner — Jahressteuerlast berechnen
- Elterngeldrechner — Elterngeld optimieren