Nach einer Trennung stellt sich schnell die Frage: Wie viel Unterhalt muss ich zahlen — oder habe ich Anspruch darauf? Die Antwort liefert die Düsseldorfer Tabelle, die Richtwerte für den Kindesunterhalt in Deutschland festlegt. Dieser Artikel erklärt die Tabelle, zeigt wie du den Unterhalt berechnest, und was Kindergeld und Selbstbehalt dabei bedeuten.

Direkt zum Rechner: Unterhaltsrechner 2025 — Düsseldorfer Tabelle

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine von den Oberlandesgerichten erarbeitete Leitlinie für den Kindesunterhalt. Sie wird regelmäßig aktualisiert — zuletzt zum 1. Januar 2025. Die Tabelle legt fest, welchen Unterhalt der unterhaltspflichtige Elternteil je nach Einkommen und Alter des Kindes zahlen soll.

Wichtig: Die Tabelle ist keine gesetzliche Vorschrift, sondern eine Orientierungshilfe der Gerichte. In der Praxis wird sie aber fast immer angewendet.

Wer ist unterhaltspflichtig?

Der Elternteil, bei dem das Kind nicht hauptsächlich wohnt (der „barunterhaltspflichtige" Elternteil), zahlt Geldunterhalt. Der betreuende Elternteil erbringt seinen Unterhalt durch die tägliche Fürsorge.

Die 10 Einkommensstufen der Düsseldorfer Tabelle 2025

Die Tabelle teilt das bereinigte Nettoeinkommen in 10 Stufen ein. Bereinigt bedeutet: Abzüge für berufsbedingte Ausgaben, weitere Unterhaltspflichten und bestimmte Verbindlichkeiten können das anrechenbare Einkommen senken.

Stufe Nettoeinkommen (€/Monat) 0–5 Jahre 6–11 Jahre 12–17 Jahre 18+ Jahre
1bis 2.100480551645693
22.101–2.500504578677728
32.501–2.900529607711764
42.901–3.300554636745800
53.301–3.700580665779836
63.701–4.100607697816876
74.101–4.500634729853916
84.501–5.100667766897963
95.101–5.5007008049421.012
10über 5.5007358449891.063

Alle Beträge in Euro pro Monat. Quelle: Düsseldorfer Tabelle 2025 (OLG Düsseldorf).

Die vier Altersgruppen

Das Alter des Kindes bestimmt die Spalte in der Tabelle. Die vier Gruppen:

  • 0 bis 5 Jahre: Geringster Bedarf — Kinder in diesem Alter haben niedrigere Kosten
  • 6 bis 11 Jahre: Mittlerer Bedarf — Schulbeginn erhöht die Ausgaben
  • 12 bis 17 Jahre: Höherer Bedarf — Freizeitaktivitäten, Schulkosten, Mobilität
  • 18 Jahre und älter: Höchster Satz — Volljährige Kinder in Ausbildung

Kindergeld abziehen: So funktioniert es

Das Kindergeld mindert den Unterhaltsbedarf. Seit Januar 2025 beträgt das Kindergeld 255 € pro Kind und Monat.

Die Anrechnung hängt vom Alter ab:

  • Minderjährige (unter 18 Jahre): Das hälftige Kindergeld (127,50 €) wird vom Tabellenbetrag abgezogen, da das Kindergeld beim betreuenden Elternteil verbleibt.
  • Volljährige Kinder (18+): Das volle Kindergeld (255 €) wird vom Tabellenbetrag abgezogen, da es dem Kind direkt zusteht.

Rechenbeispiel: Kind, 8 Jahre, Stufe 4

Tabellenbetrag: 636 €
Abzug halbes Kindergeld: − 127,50 €
Zu zahlender Unterhalt: 508,50 € / Monat

Der Selbstbehalt: Wann greift die Grenze?

Der Selbstbehalt schützt den Unterhaltspflichtigen: Er sichert ein Mindesteinkommen, das für den eigenen Lebensunterhalt bleiben muss. Wer nach Abzug des Unterhalts weniger als den Selbstbehalt übrig hat, befindet sich im sogenannten Mangelfall.

Selbstbehalts-Grenzen 2025:

  • Gegenüber minderjährigen Kindern (erwerbstätig): 1.450 € / Monat
  • Gegenüber minderjährigen Kindern (nicht erwerbstätig): 1.200 € / Monat
  • Gegenüber volljährigen privilegierten Kindern: 1.750 € / Monat

Im Mangelfall wird der Unterhalt anteilig auf alle Kinder verteilt und kann unter dem Tabellenbetrag liegen.

Schritt-für-Schritt: Unterhalt berechnen

  1. Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln — Nettolohn abzüglich berufsbedingter Kosten (pauschal 5 %, mindestens 50 €, maximal 150 € / Monat)
  2. Einkommensstufe bestimmen — In welche der 10 Stufen fällt das Einkommen?
  3. Tabellenbetrag ablesen — Anhand der Altersstufe des Kindes den Betrag ermitteln
  4. Kindergeld abziehen — Halb (Minderjährige) oder voll (Volljährige)
  5. Selbstbehalt prüfen — Reicht das verbleibende Einkommen? Sonst: Mangelfall

Rechenbeispiele

Beispiel 1: Ein Kind, 10 Jahre, Netto 3.000 €

  • Einkommensstufe 4 (2.901–3.300 €)
  • Tabellenbetrag (6–11 Jahre): 636 €
  • Abzug halbes Kindergeld: − 127,50 €
  • Unterhalt: 508,50 € / Monat
  • Verbleibendes Einkommen: 3.000 − 508,50 = 2.491,50 € > Selbstbehalt ✓

Beispiel 2: Zwei Kinder, 6 und 14 Jahre, Netto 2.400 €

  • Einkommensstufe 2 (2.101–2.500 €)
  • Kind 1 (6 Jahre): 578 − 127,50 = 450,50 €
  • Kind 2 (14 Jahre): 677 − 127,50 = 549,50 €
  • Gesamtunterhalt: 1.000 € / Monat
  • Verbleibendes Einkommen: 2.400 − 1.000 = 1.400 € < Selbstbehalt (1.450 €) → Mangelfall

Unterhalt und Steuern

Unterhaltszahlungen an minderjährige Kinder sind steuerlich nicht absetzbar — weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastungen. Das gilt, solange Kindergeld fließt.

Unterhalt an volljährige Kinder ohne Kindergeld kann unter Umständen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, jedoch nur in engen Grenzen. Ein Einkommensteuerrechner hilft dir, die steuerliche Gesamtbelastung zu verstehen.

Häufige Fragen zum Kindesunterhalt

Wird das Einkommen des neuen Partners angerechnet?

Nein. Das Einkommen eines neuen Lebenspartners oder Ehegatten des Unterhaltspflichtigen wird nicht direkt angerechnet. Es kann aber indirekt relevant sein, wenn durch das gemeinsame Wirtschaften eigene Kosten sinken.

Muss ich Unterhalt zahlen, wenn ich selbst wenig verdiene?

Ja — gegenüber minderjährigen Kindern besteht eine gesteigerte Unterhaltspflicht. Der Unterhaltspflichtige muss alle zumutbaren Erwerbsmöglichkeiten ausschöpfen. Bei tatsächlich nicht leistbarem Unterhalt greift der Mangelfall.

Was passiert, wenn ich keinen Unterhalt zahle?

Unterhalt kann gerichtlich festgesetzt und zwangsweise beigetrieben werden — über Gehaltsabtretung, Pfändung oder den Unterhaltsvorschuss des Jugendamts.

Wie oft ändert sich die Düsseldorfer Tabelle?

In der Regel alle zwei Jahre, immer zum 1. Januar. Änderungen betreffen die Bedarfssätze und Selbstbehaltgrenzen. Die letzte Anpassung war zum 1. Januar 2025.

Weiterführende Rechner

Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für individuelle Unterhaltsberechnungen, insbesondere bei komplexen Einkommensverhältnissen oder Streitigkeiten, empfiehlt sich ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Familienrecht.