Eine offene Rechnung wird nicht bezahlt — und ab welchem Tag rechnet sich der Aufschlag? Verzugszinsen sind kein Zusatzgewinn, sondern der gesetzlich abgesicherte Schadensersatz dafür, dass der Gläubiger sein Geld nicht hatte. Die Mechanik steht in § 288 BGB, der Beginn in § 286 BGB. Wer den Aufschlag korrekt einsetzt, hat einen einklagbaren Anspruch; wer falsch rechnet, verschenkt Geld oder kassiert eine Rüge vom Mahngericht. Der Verzugszinsenrechner liefert in 30 Sekunden eine belastbare Zahl.

Verzugszinsen vs Vertragszinsen — die wichtige Abgrenzung

Verzugszinsen sind gesetzlicher Schadensersatz für die verspätete Zahlung einer fälligen Geldforderung. Sie fallen automatisch an, sobald Verzug eingetreten ist — eine vertragliche Vereinbarung ist nicht nötig. Davon zu trennen sind:

  • Vertragszinsen für Kredite (z. B. der Kreditrechner rechnet die Annuität auf Basis des vereinbarten Sollzinses).
  • Skonto als Anreiz für frühe Zahlung — siehe Skontorechner.
  • Fälligkeitszinsen nach § 353 HGB (5 % zwischen Unternehmern ab Fälligkeit, ohne Verzug).

1. Wann beginnt der Verzug? § 286 BGB

Verzugszinsen laufen erst ab Eintritt des Verzugs — und der setzt drei Bedingungen voraus: Fälligkeit, Nichtleistung und in der Regel eine Mahnung. § 286 BGB nennt drei Fälle, in denen die Mahnung entbehrlich ist:

  • Kalendermäßig bestimmte Leistungszeit — Rechnungstext „zahlbar bis 15. Juni 2026" oder „14 Tage nach Lieferung" reicht aus.
  • 30-Tage-Regel (§ 286 Abs. 3 BGB) — Geldforderungen werden 30 Tage nach Zugang einer Rechnung verzugswirksam, wenn der Schuldner Unternehmer ist. Gegenüber Verbrauchern gilt sie nur, wenn auf diese Folge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde.
  • Ernsthafte und endgültige Leistungsverweigerung — der Schuldner erklärt, nicht zu zahlen.

Faustregel: Datum der ersten Mahnung notieren, sonst Datum der Fälligkeit + 30 Tage. Ab diesem Datum laufen die Verzugstage.

2. Wer ist Verbraucher, wer Unternehmer?

Der Aufschlag richtet sich nach dem Status des Schuldners:

  • § 288 Abs. 1 BGB — Verbraucher: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte. Greift, sobald mindestens eine Partei Verbraucher ist (§ 13 BGB).
  • § 288 Abs. 2 BGB — B2B: Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte. Gilt nur bei reinen Unternehmensgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung.

Wer als Freiberufler eine Rechnung an einen Privatkunden stellt, kann nur 5 Prozentpunkte ansetzen — selbst wenn er selbst Unternehmer ist. Maßgeblich ist der Schuldner.

3. Der Basiszinssatz — halbjährlich neu

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wird zweimal jährlich von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht (1. Januar und 1. Juli). Er ist nicht der Leitzins, sondern leitet sich aus der Hauptrefinanzierungsoperation der EZB ab. Historische Spannweite seit Einführung:

ZeitraumBasiszinssatz
20022,57 %
2011 (Januar)0,12 %
Juli 2016 – Juni 2022−0,88 %
2024 (Januar)3,62 %
2024 (Juli)3,37 %
2026 (aktuell)1,27 %

War der Basiszinssatz negativ, war der Aufschlag (5 oder 9 Prozentpunkte) der Mindest-Verzugszinssatz — der Aufschlag „rutscht" nicht ins Negative.

4. Die Tageszinsformel

Die Berechnung ist einfach und gilt für gesetzliche Verzugszinsen einheitlich:

Verzugszinsen = Forderungsbetrag × Verzugszinssatz × Verzugstage / 365

Wichtige Details:

  • 365 statt 360 Tage — die kaufmännische 360-Tage-Methode aus dem Skontorechner ist hier nicht zulässig. Verzugszinsen sind taggenau mit dem Kalenderjahr zu rechnen.
  • Schaltjahre — fällt der Verzugszeitraum in ein Schaltjahr, ist anteilig durch 366 zu teilen.
  • Bruttoforderung als Basis — Verzugszinsen werden auf den Bruttobetrag (inkl. USt.) berechnet, weil die Umsatzsteuer Teil der geschuldeten Leistung ist.
  • Verzugszinsen sind keine Bemessungsgrundlage für Umsatzsteuer — sie sind echter Schadensersatz und unterliegen nicht der USt.

5. Rechenbeispiel — Verbrauchergeldforderung

Eine Reparaturwerkstatt hat 1.500 € (brutto) abgerechnet. Die Rechnung enthält den Hinweis auf die 30-Tage-Regel, Rechnungsdatum 1. April 2026, Zugang am 3. April. Der Kunde zahlt erst am 30. Juni 2026 — Verzugsbeginn ist der 4. Mai (nach Ablauf der 30 Tage ab Zugang), bis 30. Juni vergehen 58 Verzugstage.

PositionBerechnungBetrag
Basiszinssatzlaut Bundesbank1,27 %
Aufschlag § 288 Abs. 1+5,00 Prozentpunkte5,00 %
Verzugszinssatz1,27 % + 5,00 %6,27 % p.a.
Tageszinsen1.500 × 0,0627 × 58 / 36514,94 €
Gesamtforderung1.500 € + 14,94 €1.514,94 €

Bei einem B2B-Geschäft (z. B. Werkstattrechnung an einen Handwerksbetrieb) wären es 10,27 % p.a. und entsprechend 24,48 € Zinsen — plus die 40-Euro-Pauschale aus § 288 Abs. 5 BGB. Wer Skonto angeboten hatte und es nicht in Anspruch genommen wurde, kann das nicht in den Verzugszins „einrechnen" — der gesetzliche Zinssatz steht fest.

6. Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten

Verzugszinsen sind nicht der einzige Anspruch im Verzugsfall — aber die anderen Posten sind streng begrenzt:

  • 40-Euro-Pauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) — nur bei B2B, ohne Schadensnachweis, einmal je Rechnung.
  • Mahngebühren — gegenüber Verbrauchern werden in der Rechtsprechung meist nur Material/Porto (häufig 2,50 €/Mahnung) anerkannt. Die erste Mahnung ist regelmäßig nicht erstattungsfähig, weil sie Voraussetzung für den Verzug ist.
  • Inkassokosten — der BGH lässt sie nur insoweit zu, als sie für die Rechtsverfolgung notwendig waren. Bei einfacher Mahntätigkeit deckt das oft nur eine 0,9-Gebühr nach RVG ab.
  • Rechtsanwaltskosten — als Verzugsschaden erstattungsfähig, wenn der Schuldner zur Zahlung nicht bewegt werden konnte. Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert (= Hauptforderung ohne Verzugszinsen).

7. Was der Rechner nicht abdeckt

Der Verzugszinsenrechner berechnet ausschließlich den gesetzlichen Anspruch nach § 288 BGB — Forderungsbetrag, Basiszinssatz, Aufschlag und Tage. Bewusst nicht enthalten sind:

  • Mahnpauschalen, Mahngebühren und Inkassokosten — diese sind einzelfallabhängig und nicht formelhaft.
  • Wechselnde Basiszinssätze über den Verzugszeitraum — bei langen Verzügen über einen Halbjahreswechsel hinaus muss der Zeitraum geteilt und mit zwei verschiedenen Sätzen gerechnet werden.
  • Konkrete Schadenshöhe oberhalb des gesetzlichen Zinses (z. B. Refinanzierungskosten) — dafür gilt § 288 Abs. 4 BGB, mit konkretem Nachweis.
  • Verfahrenskosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens.

Typische Fehler

Mahnung vergessen — Verzug nie eingetreten

Ohne Mahnung und ohne kalendermäßig bestimmte Leistungszeit gibt es keinen Verzug — und keinen einzigen Tag Verzugszinsen. Wer Rechnungen schreibt, sollte „zahlbar bis ..." als feste Klausel einbauen.

9 % gegenüber Verbrauchern verlangt

Der hohe Aufschlag aus § 288 Abs. 2 BGB gilt nur zwischen Unternehmern. Wer ihn gegenüber Privatkunden geltend macht, bekommt im Mahnbescheid einen Abzug.

360-Tage-Methode verwendet

Die kaufmännische Verzinsung mit 360 Tagen ist im Bankwesen üblich und Pflicht beim Skontorechner, bei gesetzlichen Verzugszinsen aber unzulässig. Maßgeblich sind 365 (im Schaltjahr 366) Tage.

Verzugszinsen auf Verzugszinsen

Zinseszins ist bei Verzugszinsen ausgeschlossen (§ 289 Satz 1 BGB). Die Tageszinsformel rechnet linear auf den Hauptbetrag — nicht auf zwischenzeitlich aufgelaufene Zinsen. Wer den Effekt von echtem Zinseszins verstehen will, findet ihn beim Zinseszinsrechner.

Halbjahreswechsel ignoriert

Läuft der Verzug über den 1. Januar oder 1. Juli hinaus, ändert sich häufig der Basiszinssatz. Korrekt ist die Zeitraumteilung: Tage vor dem Wechsel mit dem alten Satz, Tage danach mit dem neuen — separat addiert.

Fazit

Verzugszinsen sind gesetzlich klar geregelt — die Hürde liegt nicht in der Berechnung, sondern im sauberen Verzugsbeginn und der richtigen Einordnung des Schuldners. Wer Rechnungen mit fester Fälligkeit verschickt, vermeidet die Mahnungs-Diskussion ganz. Bei B2B-Geschäften kommen 9 Prozentpunkte plus 40-Euro-Pauschale zusammen — ein echter Anreiz für pünktliche Zahlung. Den ersten Überblick liefert der Verzugszinsenrechner; für die Skonto-Lohnt-sich-Rechnung gibt es den Skontorechner, und für die Verzinsung im klassischen Kreditfall den Kreditrechner oder den Zinseszinsrechner.