Stirbt der Ehepartner, fällt sein Einkommen weg — die Witwen- bzw. Witwerrente soll diese Lücke schließen. Doch nur 55 % der Rente des Verstorbenen werden weitergezahlt, und davon noch 40 % des eigenen Einkommens über dem Freibetrag abgezogen. Wer wissen will, was tatsächlich monatlich übrig bleibt, nutzt unseren Witwenrente-Rechner — er rechnet Sterbevierteljahr, Anrechnung und Bezugsdauer in Sekunden aus.
Große oder kleine Witwenrente?
Das Sozialgesetzbuch unterscheidet zwei Anspruchsarten — die große und die kleine Witwenrente:
| Merkmal | Große Witwenrente | Kleine Witwenrente |
|---|---|---|
| Höhe | 55 % der Rente des Verstorbenen | 25 % der Rente des Verstorbenen |
| Voraussetzung | Alter 47+, eigenes Kind unter 18, oder volle Erwerbsminderung | Ehe 12+ Monate, kein Anspruch auf große Witwenrente |
| Bezugsdauer | Lebenslang | 24 Monate (Recht ab 2002) |
| Sterbefall vor 2002 | 60 % statt 55 %, lebenslang | Lebenslang, 25 % |
Wer vor 2002 verwitwet ist oder vor 2002 geheiratet hat (mit einem Partner Jahrgang vor 1962), bekommt 60 % nach altem Recht — die Reform 2001 senkte die große Witwenrente für neue Fälle auf 55 %.
Sterbevierteljahr: Drei Monate volle Rente
In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod wird die volle Bruttorente des Verstorbenen gezahlt — ohne jede Einkommensanrechnung (§67 Nr. 6 SGB VI). Diese Übergangszeit soll den finanziellen Schock abfedern. Erst danach greift die reguläre Witwenrente von 55 % bzw. 25 %.
Beispiel: Verstirbt der Ehemann mit einer Rente von 1.500 €, erhält die Witwe in den ersten 3 Monaten 1.500 €/Monat, ab Monat 4 nur noch 825 € (55 %) — abzüglich Anrechnung.
Einkommensanrechnung: Der größte Hebel
Die wahre Höhe deiner Witwenrente hängt vom eigenen Einkommen ab. Geregelt in §97 SGB VI und §§18a–e SGB IV. Faustformel:
Witwenrente = Grundrente − (eigenes Nettoeinkommen − Freibetrag) × 40 %
Freibeträge 2026 (West, Stand 1. Juli 2025):
- Grundfreibetrag: 1.038,05 €/Monat (Ost: 1.038,05 € seit Angleichung)
- Pro waisenrentenberechtigtes Kind: +220,49 €/Monat
Die Freibeträge werden jedes Jahr zum 1. Juli mit dem aktuellen Rentenwert dynamisiert.
Rechenbeispiel: Witwe mit Erwerbseinkommen
Anita ist 52, Witwe seit 4 Monaten. Ihr verstorbener Mann hatte eine Rente von 1.500 €. Anita arbeitet halbtags und verdient netto 1.800 €. Ein 14-jähriges Kind lebt im Haushalt.
- Anspruchsart: Große Witwenrente (Alter 47+) → Faktor 55 %
- Grundrente: 1.500 € × 0,55 = 825 €/Monat
- Freibetrag: 1.038,05 € + 220,49 € = 1.258,54 €
- Anrechnung: (1.800 − 1.258,54) × 0,40 = 216,58 €
- Witwenrente: 825 − 216,58 = 608,42 €/Monat
In den ersten 3 Monaten erhielt Anita die volle Rente von 1.500 € (Sterbevierteljahr).
Welches Einkommen wird angerechnet?
Angerechnet wird das monatliche Nettoeinkommen (Brutto minus pauschal 40 % bei Erwerbseinkommen, gestaffelt bei Renten):
- Erwerbseinkommen (Lohn, Gehalt, Selbständigkeit) — pauschal 60 % als „Netto"
- Eigene Renten (gesetzlich, betrieblich, privat) — meist 87 % als „Netto"
- Vermögenserträge (Mieten, Zinsen, Kapital) — pauschal 75 %
- Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld — als Erwerbsersatz angerechnet
Nicht angerechnet werden steuerfreie Einnahmen (Kindergeld, Elterngeld-Sockel, BAföG) sowie die Witwenrente selbst.
Wegfallgründe: Wann endet die Witwenrente?
- Wiederheirat — Anspruch entfällt; einmalige Rentenabfindung in Höhe von 24 Monatsrenten
- Tod des Hinterbliebenen
- Kleine Witwenrente: nach 24 Monaten (für Sterbefälle ab 2002)
- Eingetragene Lebenspartnerschaft oder erneute Ehe → siehe Wiederheirat
Anspruchsvoraussetzungen im Detail
- Mindestehedauer: 12 Monate. Ausnahme: tödlicher Unfall oder schwere unvorhergesehene Krankheit (sog. Versorgungsehe-Vermutung kann widerlegt werden).
- Wartezeit des Verstorbenen: 5 Beitragsjahre (60 Monate) — bei Tod durch Arbeitsunfall entfällt die Wartezeit.
- Keine Wiederverheiratung bis zum Antrag.
- Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung — Rückwirkung max. 12 Monate.
Häufige Fehler
- Antrag zu spät stellen — rückwirkende Auszahlung nur 12 Monate möglich.
- Sterbevierteljahr verschenken — der Vorschuss muss aktiv beantragt werden (Renten-Service der Post).
- Eigene Rente vergessen — auch eigene Altersrenten zählen zum anrechenbaren Einkommen.
- Versorgungsehe-Vorwurf nicht entkräften — bei Heirat unter 12 Monaten lehnt die DRV oft ab; Beweise (Krankheit erst nach Hochzeit, lange Beziehung vorher) helfen.
Tipps zur Optimierung
- Rentensplitting wählen — statt Witwenrente kann das Splitting der gemeinsamen Rentenanwartschaften bei niedrigem eigenen Anspruch besser sein. Mehr im Rentenlücken-Rechner.
- Private Vorsorge prüfen — Witwenrente reicht selten zum Lebensunterhalt. Rürup- oder Riester-Rente können die Lücke schließen.
- Frühzeitig Renteninfos einholen — kostenloser Auszug bei der DRV; mit dem Frührente-Rechner Eintrittsszenarien durchspielen.
- Sozialversicherung im Blick — Krankenversicherung läuft als KVdR weiter; Beiträge im Sozialversicherungs-Rechner nachrechnen.
Weitere nützliche Rechner
- Witwenrente-Rechner — Höhe, Anrechnung und Dauer berechnen
- Rentenlücken-Rechner — wie viel fehlt insgesamt im Alter?
- Frührente-Rechner — Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt
- Rürup-Rente-Rechner — Basisrente und Steuervorteil
- Riester-Rente-Rechner — Zulagen und Sonderausgabenabzug
- Sozialversicherungs-Rechner — KV/PV-Beiträge in der Rente
- Erbschaftsteuer-Rechner — Freibeträge für Ehegatten und Kinder
- Elterngeld-Rechner — bei Hinterbliebenen mit Kind unter 14 Monaten