Stirbt der Ehepartner, fällt sein Einkommen weg — die Witwen- bzw. Witwerrente soll diese Lücke schließen. Doch nur 55 % der Rente des Verstorbenen werden weitergezahlt, und davon noch 40 % des eigenen Einkommens über dem Freibetrag abgezogen. Wer wissen will, was tatsächlich monatlich übrig bleibt, nutzt unseren Witwenrente-Rechner — er rechnet Sterbevierteljahr, Anrechnung und Bezugsdauer in Sekunden aus.

Große oder kleine Witwenrente?

Das Sozialgesetzbuch unterscheidet zwei Anspruchsarten — die große und die kleine Witwenrente:

MerkmalGroße WitwenrenteKleine Witwenrente
Höhe55 % der Rente des Verstorbenen25 % der Rente des Verstorbenen
VoraussetzungAlter 47+, eigenes Kind unter 18, oder volle ErwerbsminderungEhe 12+ Monate, kein Anspruch auf große Witwenrente
BezugsdauerLebenslang24 Monate (Recht ab 2002)
Sterbefall vor 200260 % statt 55 %, lebenslangLebenslang, 25 %

Wer vor 2002 verwitwet ist oder vor 2002 geheiratet hat (mit einem Partner Jahrgang vor 1962), bekommt 60 % nach altem Recht — die Reform 2001 senkte die große Witwenrente für neue Fälle auf 55 %.

Sterbevierteljahr: Drei Monate volle Rente

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod wird die volle Bruttorente des Verstorbenen gezahlt — ohne jede Einkommensanrechnung (§67 Nr. 6 SGB VI). Diese Übergangszeit soll den finanziellen Schock abfedern. Erst danach greift die reguläre Witwenrente von 55 % bzw. 25 %.

Beispiel: Verstirbt der Ehemann mit einer Rente von 1.500 €, erhält die Witwe in den ersten 3 Monaten 1.500 €/Monat, ab Monat 4 nur noch 825 € (55 %) — abzüglich Anrechnung.

Einkommensanrechnung: Der größte Hebel

Die wahre Höhe deiner Witwenrente hängt vom eigenen Einkommen ab. Geregelt in §97 SGB VI und §§18a–e SGB IV. Faustformel:

Witwenrente = Grundrente − (eigenes Nettoeinkommen − Freibetrag) × 40 %

Freibeträge 2026 (West, Stand 1. Juli 2025):

  • Grundfreibetrag: 1.038,05 €/Monat (Ost: 1.038,05 € seit Angleichung)
  • Pro waisenrentenberechtigtes Kind: +220,49 €/Monat

Die Freibeträge werden jedes Jahr zum 1. Juli mit dem aktuellen Rentenwert dynamisiert.

Rechenbeispiel: Witwe mit Erwerbseinkommen

Anita ist 52, Witwe seit 4 Monaten. Ihr verstorbener Mann hatte eine Rente von 1.500 €. Anita arbeitet halbtags und verdient netto 1.800 €. Ein 14-jähriges Kind lebt im Haushalt.

  1. Anspruchsart: Große Witwenrente (Alter 47+) → Faktor 55 %
  2. Grundrente: 1.500 € × 0,55 = 825 €/Monat
  3. Freibetrag: 1.038,05 € + 220,49 € = 1.258,54 €
  4. Anrechnung: (1.800 − 1.258,54) × 0,40 = 216,58 €
  5. Witwenrente: 825 − 216,58 = 608,42 €/Monat

In den ersten 3 Monaten erhielt Anita die volle Rente von 1.500 € (Sterbevierteljahr).

Welches Einkommen wird angerechnet?

Angerechnet wird das monatliche Nettoeinkommen (Brutto minus pauschal 40 % bei Erwerbseinkommen, gestaffelt bei Renten):

  • Erwerbseinkommen (Lohn, Gehalt, Selbständigkeit) — pauschal 60 % als „Netto"
  • Eigene Renten (gesetzlich, betrieblich, privat) — meist 87 % als „Netto"
  • Vermögenserträge (Mieten, Zinsen, Kapital) — pauschal 75 %
  • Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld — als Erwerbsersatz angerechnet

Nicht angerechnet werden steuerfreie Einnahmen (Kindergeld, Elterngeld-Sockel, BAföG) sowie die Witwenrente selbst.

Wegfallgründe: Wann endet die Witwenrente?

  • Wiederheirat — Anspruch entfällt; einmalige Rentenabfindung in Höhe von 24 Monatsrenten
  • Tod des Hinterbliebenen
  • Kleine Witwenrente: nach 24 Monaten (für Sterbefälle ab 2002)
  • Eingetragene Lebenspartnerschaft oder erneute Ehe → siehe Wiederheirat

Anspruchsvoraussetzungen im Detail

  • Mindestehedauer: 12 Monate. Ausnahme: tödlicher Unfall oder schwere unvorhergesehene Krankheit (sog. Versorgungsehe-Vermutung kann widerlegt werden).
  • Wartezeit des Verstorbenen: 5 Beitragsjahre (60 Monate) — bei Tod durch Arbeitsunfall entfällt die Wartezeit.
  • Keine Wiederverheiratung bis zum Antrag.
  • Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung — Rückwirkung max. 12 Monate.

Häufige Fehler

  • Antrag zu spät stellen — rückwirkende Auszahlung nur 12 Monate möglich.
  • Sterbevierteljahr verschenken — der Vorschuss muss aktiv beantragt werden (Renten-Service der Post).
  • Eigene Rente vergessen — auch eigene Altersrenten zählen zum anrechenbaren Einkommen.
  • Versorgungsehe-Vorwurf nicht entkräften — bei Heirat unter 12 Monaten lehnt die DRV oft ab; Beweise (Krankheit erst nach Hochzeit, lange Beziehung vorher) helfen.

Tipps zur Optimierung

  • Rentensplitting wählen — statt Witwenrente kann das Splitting der gemeinsamen Rentenanwartschaften bei niedrigem eigenen Anspruch besser sein. Mehr im Rentenlücken-Rechner.
  • Private Vorsorge prüfen — Witwenrente reicht selten zum Lebensunterhalt. Rürup- oder Riester-Rente können die Lücke schließen.
  • Frühzeitig Renteninfos einholen — kostenloser Auszug bei der DRV; mit dem Frührente-Rechner Eintrittsszenarien durchspielen.
  • Sozialversicherung im Blick — Krankenversicherung läuft als KVdR weiter; Beiträge im Sozialversicherungs-Rechner nachrechnen.

Weitere nützliche Rechner