Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 kommen deutlich mehr Haushalte in den Genuss der Leistung. Unser Wohngeldrechner liefert eine schnelle Schätzung — dieser Artikel erklärt die Hintergründe.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Wohngeld erhalten Haushalte, die ihren Wohnraum selbst finanzieren müssen und deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Grundsätzlich berechtigt sind:
- Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum (Lastenzuschuss)
- Bewohner von Heimplätzen
Kein Anspruch besteht, wenn alle Haushaltsmitglieder Transferleistungen beziehen, die Unterkunftskosten bereits enthalten (z. B. Bürgergeld, Sozialhilfe, BAföG mit Unterkunftsanteil, Grundsicherung im Alter).
Die Wohngeld-Plus-Reform 2023
Ab Januar 2023 wurde das Wohngeld grundlegend reformiert:
- Einführung einer Klimakomponente (10 % Aufschlag auf den Betrag)
- Einführung einer Heizkostenkomponente (pauschaler Zuschlag)
- Deutlich erhöhte Einkommensgrenzen — ca. 1,9 Mio. statt bisher 600.000 Haushalte berechtigt
- Anpassung der Höchstbeträge für anerkannte Mieten
Mietstufen: Was bedeuten sie?
Deutschland ist in sieben Mietstufen (I bis VII) eingeteilt. Je höher die Mietstufe, desto teurer ist das allgemeine Mietniveau und desto höher der anerkannte Höchstbetrag. Die Mietstufe richtet sich nach der Gemeinde, nicht nach dem Bundesland.
| Mietstufe | Beispiele | Max. Miete (1 Person) |
|---|---|---|
| I | Ländliche Gemeinden (z. B. Uckermark) | 404 € |
| II | Kleinere Städte (z. B. Zwickau, Dessau) | 438 € |
| III | Mittelstädte (z. B. Dortmund, Hannover) | 468 € |
| IV | Großstädte (z. B. Düsseldorf, Köln) | 534 € |
| V | Teure Städte (z. B. Frankfurt, Stuttgart) | 594 € |
| VI | Sehr teure Städte (z. B. Hamburg, Berlin) | 658 € |
| VII | Teuerste Städte (z. B. München) | 748 € |
Hinweis: Die genaue Mietstufe eurer Gemeinde findet ihr in der WoGV Anlage oder beim zuständigen Wohnungsamt.
Wie wird Wohngeld berechnet?
Das Wohngeld (W) wird nach der Formel aus §19 WoGG berechnet:
W = M − (a + b·M + c·Y) · Y
Dabei sind:
- M = berücksichtigungsfähige Miete (tatsächliche Miete, höchstens der Höchstbetrag)
- Y = berücksichtigungsfähiges monatliches Einkommen
- a, b, c = Koeffizienten nach Haushaltsgröße (WoGG Anlage 2)
| Haushaltsgröße | a | b | c |
|---|---|---|---|
| 1 Person | 0,04 | 0,00079 | 0,00010 |
| 2 Personen | 0,04 | 0,00053 | 0,00007 |
| 3 Personen | 0,04 | 0,00042 | 0,00005 |
| 4 Personen | 0,04 | 0,00036 | 0,00004 |
| 5 Personen | 0,04 | 0,00030 | 0,00003 |
| 6+ Personen | 0,04 | 0,00025 | 0,00002 |
Berücksichtigungsfähiges Einkommen
Das anrechenbare Einkommen (Y) ergibt sich nicht einfach aus dem Bruttoeinkommen. Es werden verschiedene Abzüge gewährt:
- 30 % bei versicherungspflichtiger Beschäftigung
- 10 % bei Bezug von Altersrente
- Weitere Abzüge für Kinder, Schwerbehinderte, Alleinerziehende
Unser Rechner verwendet vereinfacht einen Abzug von 30 % vom Bruttomonatsgehalt.
Rechenbeispiel
Annahmen: 2-Personen-Haushalt, 1.500 € Bruttomonatseinkommen, 650 € Miete, NRW (Mietstufe IV)
- Max. Miete (2 Personen, MS IV): 638 € → anerkannte Miete M = 638 €
- Anerkanntes Einkommen Y = 1.500 × 0,70 = 1.050 €
- W = 638 − (0,04 + 0,00053 × 638 + 0,00007 × 1.050) × 1.050
- W ≈ 638 − (0,04 + 0,338 + 0,0735) × 1.050 ≈ 638 − 474 = 164 €/Monat
Wie stellt man den Antrag?
Der Wohngeldantrag wird beim Wohnungsamt (oder Sozialamt) eurer Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt. Folgende Unterlagen werden typischerweise benötigt:
- Ausgefüllter Wohngeldantrag (Formular W1 + ggf. W2)
- Mietvertrag oder Mietbescheinigung
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (Lohnabrechnungen, Rentenbescheide)
- Personalausweis / Reisepass aller Haushaltsmitglieder
- Ggf. Bescheid über andere Sozialleistungen
Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt und muss danach neu beantragt werden.
Wohngeld oder Bürgergeld — was ist besser?
Wer Anspruch auf Bürgergeld (Sozialhilfe, Grundsicherung) hat, erhält dort die Unterkunftskosten direkt erstattet. Ein separater Wohngeldantrag ist dann nicht sinnvoll. Wer knapp über der Bürgergeld-Grenze liegt, sollte Wohngeld prüfen — es kann die finanzielle Belastung durch Wohnkosten deutlich senken.
Jetzt den Wohngeldrechner nutzen und den eigenen Anspruch in Sekunden abschätzen.