Progressionsvorbehalt 2026 berechnen

Wie steuerfreie Lohnersatzleistungen (ALG, Elterngeld, Krankengeld) deinen Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöhen — §32b EStG.

ALG I + Elterngeld + Krankengeld + Kurzarbeitergeld + Insolvenzgeld + ähnliche steuerfreie Leistungen

Veranlagungsart
Steuermehrbelastung
1.230 €
Effektiver Steuersatz
21,81 %
Fiktiver Steuersatz (für Progression)
21,81 %
Durchschnittssatz ohne Progression
18,74 %

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Berechnung nach §32b EStG

PositionBetrag
Zu versteuerndes Einkommen40.000 €
Lohnersatzleistungen (steuerfrei)10.000 €
Summe (fiktive Bemessungsgrundlage)50.000 €
Fiktive Steuer auf Summe10.907 €
Fiktiver Steuersatz21,81 %
Steuer ohne Progressionsvorbehalt7.495 €
Steuer mit Progressionsvorbehalt8.725 €
Steuermehrbelastung1.230 €
Effektiver Steuersatz auf zvE21,81 %
Hinweis: Berechnung nach §32b EStG (Tarif 2026, Grundfreibetrag 12.096 €). Lohnersatzleistungen sind selbst steuerfrei (§3 Nr. 2 EStG), erhöhen aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Tatsächliche Beträge können je nach individueller Steuerveranlagung leicht abweichen.

Vertiefung

Progressionsvorbehalt 2026 erklärt: §32b EStG, ALG I, Elterngeld und Steuermehrbelastung

11 Min.