Drei Jahre früher in den Ruhestand klingt verlockend — doch jeder vorgezogene Monat kostet dich 0,3 % Rente. Lebenslang. Bei drei Jahren Vorzug verlierst du 10,8 % deiner Rente, bei vier Jahren 14,4 %. Mit unserem Frührente-Rechner siehst du in Sekunden, wie viel weniger Rente du bekommen wirst — und wie hoch eine Ausgleichszahlung sein müsste, um den Verlust auszugleichen.

Was bedeutet „Frührente" konkret?

Die Regelaltersgrenze liegt für Geburtsjahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren. Wer früher in Rente geht, bekommt für jeden Monat Vorzug einen Abschlag von 0,3 % auf die Rente — dauerhaft, nicht nur vorübergehend. Die rechtliche Grundlage ist §77 SGB VI (Zugangsfaktor).

Frühestens kannst du mit 63 in Rente gehen — und auch nur dann, wenn du 35 Beitragsjahre vorweisen kannst (Altersrente für langjährig Versicherte). Wer 45 Beitragsjahre erreicht, bekommt mit 64–65 die „Rente mit 63" sogar ohne Abschlag.

Abschlagstabelle: 0,3 % pro Monat

VorzugMonateAbschlagBeispiel: 2.000 €/Monat
6 Monate61,8 %1.964 €
1 Jahr123,6 %1.928 €
2 Jahre247,2 %1.856 €
3 Jahre3610,8 %1.784 €
4 Jahre (max)4814,4 %1.712 €

Mehr als 14,4 % Abschlag gibt es nicht — du kannst nicht beliebig früh in Rente gehen.

Die wahren Kosten: lebenslange Minderung

Die Abschläge wirken nicht nur in den ersten Jahren — sie verbleiben bis zum Lebensende. Bei einer angenommenen Lebenserwartung von 83 Jahren und 4 Jahren Vorzug summieren sich die Verluste:

  • Monatlicher Verlust: 288 €
  • Jährlicher Verlust: 3.456 €
  • Lebenslanger Verlust (20 Jahre): 69.120 €

Allerdings gilt: Du bekommst die Rente auch 4 Jahre länger ausgezahlt. Den vollen Vorteil rechnet der Frührente-Rechner aus — bei sehr hoher Lebenserwartung kann sich Frührente lohnen, bei geringer praktisch immer.

Die Lösung: Ausgleichszahlung nach §187a SGB VI

Wer den Abschlag vermeiden will, kann eine freiwillige Ausgleichszahlung an die Deutsche Rentenversicherung leisten. Möglich ab dem 50. Lebensjahr, in einer Summe oder in Raten. Diese Zahlung erhöht deine Entgeltpunkte so, dass die Rente trotz früherem Eintritt nicht oder weniger gekürzt wird.

Die Höhe ergibt sich aus dem aktuellen Rentenwert × Umrechnungsfaktor. Als Faustregel: Pro 1 € weniger Rente brauchst du etwa 200 € Einzahlung. Bei 288 € Abschlag ergeben sich rund 57.600 € für vollen Ausgleich.

Steuerlicher Hebel: Doppelt sparen

Die Ausgleichszahlung wird wie ein Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung behandelt — und ist 2026 zu 100 % als Sonderausgabe absetzbar. Höchstbetrag: 27.566 € pro Person, 55.132 € bei Verheirateten.

Bei einem Spitzensteuersatz von 42 % bedeutet das: Eine Einzahlung von 27.566 € spart dir 11.578 € Steuern. Die effektive Belastung liegt damit bei nur ~16.000 €. Mehr zur steuerlichen Behandlung im Beitrag Sonderausgaben absetzen oder mit dem Sonderausgaben-Rechner.

Rechenbeispiel: Wann lohnt sich die Ausgleichszahlung?

Ausgangslage: Anita will mit 63 statt 67 in Rente gehen. Ihre Bruttorente beträgt 2.000 €. Ohne Ausgleich: 14,4 % Abschlag = 288 € weniger pro Monat.

  • Variante A (ohne Ausgleich): 1.712 € × 12 × 20 Jahre = 410.880 €
  • Variante B (mit Ausgleich, 57.600 €): Einzahlung kostet nach Steuern ~33.400 €. Rente bleibt bei 2.000 € × 12 × 20 = 480.000 €.
  • Differenz: 480.000 − 410.880 − 33.400 = +35.720 € zugunsten Variante B

Bei langer Lebenserwartung lohnt sich die Ausgleichszahlung fast immer. Wer früh in Rente will, sollte sie unbedingt prüfen.

Welche Renten betrifft das?

  • Altersrente für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre) — frühestens 63, mit Abschlag
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) — frühestens 64, ohne Abschlag
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen — frühestens 62, mit Abschlag bis zu 10,8 %
  • Erwerbsminderungsrente — eigene Regelung, bis zu 10,8 % Abschlag möglich

Hinzuverdienst neben der Frührente

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr bei Altersrenten. Du kannst neben der vorgezogenen Rente unbegrenzt arbeiten, und die Rente bleibt voll bestehen. Sozialversicherungsbeiträge fallen weiter an — Details findest du im Sozialversicherungs-Rechner.

Vorteilhaft: Die zusätzlichen Beiträge erhöhen deine Rente weiter (Wartezeit-Verlängerung). Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten haben weiterhin eigene Grenzen.

Häufige Fehler

  • Den Verlust unterschätzen — Lebenslange Minderung wird oft nicht eingerechnet. 14,4 % weniger × 20 Jahre = bis zu 70.000 € weniger Rente.
  • Ausgleichszahlung zu spät prüfen — Möglich ab 50, sinnvoll meist 5–10 Jahre vor Renteneintritt. Wer wartet, verschenkt Zinseszinseffekt der Steuerersparnis.
  • Krankenversicherung vergessen — KV-Beiträge fallen auch in der Frührente an. Mehr im Pflegeversicherungs-Rechner.
  • Rentenlücke nicht prüfen — Ohne Rentenlücken-Rechner weißt du nicht, ob die reduzierte Rente überhaupt zum Leben reicht.

Alternativen zur Frührente

  • Teilrente — ab 63 möglich, kombinierbar mit Teilzeitjob, weniger Abschläge
  • Altersteilzeit — Aufstockung über den Arbeitgeber bis zur Rente
  • Privates Vermögen aufbauen — der FIRE-Rechner oder Coast FIRE zeigt, ab welchem Vermögen du finanziell unabhängig bist
  • Rürup-Rente / private Vorsorge — siehe Rürup-Rente-Rechner

Weitere nützliche Rechner