Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist mit über 73 Millionen Versicherten das größte Sozialversicherungssystem Deutschlands. Sie kostet jeden Arbeitnehmer mehr als 8 % vom Brutto — und genauso viel zahlt der Arbeitgeber dazu. Mit unserem Krankenversicherungs-Rechner ermittelst du sofort, wie hoch dein Beitrag, der Anteil des Arbeitgebers und der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse 2026 ausfallen.

So funktioniert die GKV

Die gesetzliche Krankenversicherung ist im SGB V geregelt. Versicherungspflichtig ist, wer in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (2026: 73.800 € jährlich) verdient. Die rund 95 zugelassenen Krankenkassen bekommen ihre Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds — finanziert wesentlichst aus deinen Beiträgen, einem festen Bundeszuschuss und Beitragsentlastungen für Familien.

Beitragssatz 2026

Der allgemeine Beitragssatz (§241 SGB V) liegt seit 2015 unverändert bei 14,6 % des beitragspflichtigen Bruttoentgelts. Wer keinen Anspruch auf Krankengeld hat (z. B. Selbständige in der freiwilligen GKV oder Rentner), zahlt den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % (§243 SGB V).

Beide Sätze werden ergänzt durch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag nach §242 SGB V. Er deckt die Differenz zwischen dem, was eine Krankenkasse aus dem Gesundheitsfonds erhält, und ihren tatsächlichen Ausgaben. 2026 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,5 % — einzelne Kassen liegen darüber oder darunter.

Paritätische Aufteilung — endlich auch für den Zusatzbeitrag

Bis 2018 trug der Arbeitnehmer den gesamten Zusatzbeitrag allein. Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz wurde 2019 die paritätische Aufteilung auch für den Zusatzbeitrag eingeführt — Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen seither je die Hälfte. Damit gilt die 50/50-Regel jetzt auch für den vollen Beitrag:

BeitragsbestandteilGesamtArbeitnehmerArbeitgeber
Allgemeiner Satz14,60 %7,30 %7,30 %
Zusatzbeitrag (Ø 2026)2,50 %1,25 %1,25 %
Gesamtbelastung17,10 %8,55 %8,55 %

Beitragsbemessungsgrenze 2026

Beiträge werden nicht endlos auf jeden Euro Brutto erhoben. Es gilt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von 5.512,50 € pro Monat (66.150 € im Jahr). Über diesem Wert fließt kein Cent zusätzlich in die GKV. Wer 8.000 € verdient, zahlt also genauso viel GKV wie jemand mit 5.512,50 €.

Davon zu unterscheiden ist die Versicherungspflichtgrenze (73.800 € jährlich, 6.150 € monatlich): Wer dauerhaft mehr verdient, kann in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.

Rechenbeispiel: 4.000 € brutto, allgemeiner Satz, 2,5 % Zusatzbeitrag

  • Beitragspflichtiges Entgelt: 4.000 €
  • Allgemeiner Beitragssatz: 14,60 %
  • Zusatzbeitrag: 2,50 %
  • Gesamtsatz: 17,10 %
  • Gesamtbeitrag: 4.000 € × 17,10 % = 684 € / Monat
  • Davon Arbeitgeber (8,55 %): 342 € / Monat
  • Davon Arbeitnehmer (8,55 %): 342 € / Monat
  • Jahresbeitrag (Arbeitnehmer): 4.104 €

Wer eine günstigere Kasse mit 1,5 % Zusatzbeitrag wählt, zahlt mit demselben Brutto rund 20 € weniger pro Monat — also 240 € im Jahr. Ein Kassenwechsel kann sich also lohnen.

Über der Beitragsbemessungsgrenze (Beispiel: 8.000 € brutto)

  • Beitragspflichtiges Entgelt: gekappt auf 5.512,50 €
  • Gesamtbeitrag: 5.512,50 € × 17,10 % = 942,64 € / Monat
  • Davon Arbeitnehmer: 471,32 € / Monat
  • Effektiver GKV-Belastungssatz auf das Brutto: 5,89 %

Allgemeiner vs. ermäßigter Beitragssatz: Wer zahlt was?

Der ermäßigte Satz von 14,0 % gilt für Personen, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Typische Fälle:

  • Freiwillig versicherte Selbständige, die explizit ohne Krankengeld-Tarif gewählt haben
  • Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
  • Vorruheständler ohne Anspruch auf Lohnfortzahlung

Wer als Selbständiger mit Krankengeld-Anspruch versichert ist, zahlt den allgemeinen Satz — bekommt aber ab dem 43. Krankheitstag echte Lohnersatzleistung.

Beitragssatz vergleichen — was sich wirklich lohnt

Da der allgemeine Beitragssatz und die paritätische Aufteilung für alle Kassen identisch sind, entscheidet allein der Zusatzbeitrag über deine Belastung. 2026 reicht die Spannweite von etwa 1,2 % (TK, einige BKK) bis über 3,5 % (kleinere Kassen). Bei 4.000 € Brutto bedeutet eine Differenz von 1,5 Prozentpunkten Zusatzbeitrag rund 360 € pro Jahr — netto, weil der Arbeitgeber die Hälfte trägt.

GKV vs. PKV: Wann lohnt sich der Wechsel?

Wer dauerhaft über der Versicherungspflichtgrenze (73.800 € jährlich) verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Vorteile: einkommensunabhängige Beiträge, oft bessere Leistungen. Nachteile: keine Familienversicherung, Beiträge steigen im Alter, Rückkehr in die GKV nur sehr eingeschränkt möglich. Ein Wechsel zurück gelingt typischerweise erst wieder, wenn das Einkommen unter die JAEG fällt — also für Angestellte mittlerer und höherer Einkommen kaum eine realistische Option.

GKV-Beitrag in der Steuererklärung

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind im Rahmen der Basisabsicherung (§10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) voll als Sonderausgabe abziehbar. Der Anteil für Krankengeld (4 Prozent vom Beitrag) wird allerdings herausgerechnet, weil dieser Teil eine Lohnersatzleistung absichert.

  • Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 11 / 12 (eigene Beiträge / pauschale Kürzung 4 %)
  • Privat Krankenversicherte tragen ihre Beiträge in Zeile 13 ein
  • Krankenzusatz- und Pflegezusatzversicherungen fallen unter sonstige Vorsorge — mit dem 1.900 €/2.800 €-Höchstbetrag

Häufige Fehler vermeiden

  • Falsche Krankenkasse — wer einen hohen Zusatzbeitrag zahlt, verschenkt jedes Jahr Geld. Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung nutzen.
  • Familienversicherung übersehen — Ehepartner und Kinder können meist beitragsfrei mitversichert werden, solange das Einkommen unter 535 € (Minijob: 556 €) bleibt.
  • Krankengeld-Anspruch verloren — wer beim Wechsel den ermäßigten Tarif wählt, hat keinen Anspruch mehr.
  • Zusatzbeitrag im Bruttolohn vergessen — bei Gehaltsverhandlungen wirkt eine Bruttoerhöhung netto deutlich kleiner, weil GKV, PV, RV und AV aufschlagen.

Pflegeversicherung kommt obendrauf

Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch sozial pflegeversichert (SGB XI). Der Beitragssatz beträgt 3,4 % zzgl. eines Kinderlosenzuschlags von 0,6 %. Details findest du im Beitrag Pflegeversicherung 2026.

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