Die soziale Pflegeversicherung ist seit 1995 die fünfte Säule des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie sichert dich ab, wenn du oder ein Angehöriger dauerhaft auf Pflege angewiesen sind — und sie kostet dich jeden Monat einen Anteil deines Bruttos. Mit unserem Pflegeversicherungs-Rechner ermittelst du sofort, wie hoch dein Beitrag und der Anteil des Arbeitgebers ausfallen, und welche Leistungen je Pflegegrad gezahlt werden.
So funktioniert die Pflegeversicherung
Die soziale Pflegeversicherung ist im SGB XI geregelt. Sie ist Pflichtversicherung — wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch in der Pflegekasse, die organisatorisch an die jeweilige Krankenkasse angedockt ist. Privatversicherte zahlen entsprechend in eine private Pflegepflichtversicherung. Anders als die Krankenversicherung deckt die Pflegekasse nur einen Teil der entstehenden Kosten ab — der Rest bleibt als Eigenanteil bei den Versicherten und ihren Familien.
Beitragssatz 2026
Der allgemeine Beitragssatz beträgt seit Juli 2023 3,4 % des beitragspflichtigen Bruttoentgelts. Hinzu kommen zwei wichtige Modifikatoren:
- Kinderlosenzuschlag — wer ab 23 Jahren keine Kinder (mehr) hat, zahlt zusätzlich 0,6 %.
- Kinderabschlag — ab dem zweiten Kind sinkt der Beitragssatz für den Arbeitnehmer-Anteil um 0,25 % je weiterem Kind, bis maximal 1,0 % (ab 5 Kindern). Dieser Abschlag gilt nur, solange das jeweilige Kind unter 25 Jahre alt ist.
| Kinderzahl | Gesamt-Beitragssatz | Arbeitnehmer-Anteil* |
|---|---|---|
| 0 (kinderlos) | 4,00 % | 2,30 % |
| 1 Kind | 3,40 % | 1,70 % |
| 2 Kinder | 3,15 % | 1,45 % |
| 3 Kinder | 2,90 % | 1,20 % |
| 4 Kinder | 2,65 % | 0,95 % |
| 5 oder mehr Kinder | 2,40 % | 0,70 % |
* Außerhalb Sachsens. Der Arbeitgeber trägt unverändert 1,7 % vom Basissatz.
Sonderregelung Sachsen
In Sachsen tragen Arbeitnehmer 0,5 % mehr Pflegeversicherungsbeitrag als in den übrigen Bundesländern. Der Grund liegt im Buß- und Bettag, der dort ein Werktag geblieben ist. Während Arbeitnehmer in den anderen Bundesländern beim Wegfall dieses Feiertages "kompensiert" wurden, fließt diese Kompensation in Sachsen weiter zugunsten der Pflegeversicherung. Konkret:
| Region | Arbeitgeber | Arbeitnehmer (mit Kind) |
|---|---|---|
| Übrige Bundesländer | 1,70 % | 1,70 % |
| Sachsen | 1,20 % | 2,20 % |
Beitragsbemessungsgrenze 2026
Wie in der Krankenversicherung gilt auch hier eine Obergrenze: Beiträge fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 € pro Monat (66.150 € im Jahr) an. Über diesem Betrag wird das Bruttoentgelt nicht weiter belastet — wer 8.000 € verdient, zahlt also denselben Betrag wie jemand mit 5.512,50 €.
Rechenbeispiel: 4.000 € brutto, 1 Kind
- Beitragspflichtiges Entgelt: 4.000 €
- Beitragssatz: 3,40 %
- Gesamtbeitrag: 4.000 € × 3,40 % = 136 € / Monat
- Davon Arbeitgeber (1,70 %): 68 € / Monat
- Davon Arbeitnehmer (1,70 %): 68 € / Monat
- Jahresbeitrag (Arbeitnehmer): 816 €
Wäre der Arbeitnehmer kinderlos, stiege sein Anteil auf 2,30 % = 92 € im Monat — also 1.104 € im Jahr. Ein Kind spart hier rund 290 € pro Jahr.
Pflegegrad: Was zahlt die Pflegekasse 2026?
Wer pflegebedürftig wird, durchläuft eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF (privat). Aus dem Modul-Punktwert ergibt sich ein Pflegegrad zwischen 1 (geringe Beeinträchtigung) und 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen). Die wichtigsten Geldleistungen je Monat (Werte 2026 nach Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz):
| Pflegegrad | Pflegegeld (häuslich) |
Pflegesachleistung (Pflegedienst) |
Vollstationär |
|---|---|---|---|
| 1 | 0 € | 0 € | 131 € |
| 2 | 347 € | 796 € | 805 € |
| 3 | 599 € | 1.497 € | 1.319 € |
| 4 | 800 € | 1.859 € | 1.855 € |
| 5 | 990 € | 2.299 € | 2.096 € |
Hinzu kommt für jeden Pflegegrad ein Entlastungsbetrag von 125 € monatlich (§45b SGB XI), zweckgebunden für Tages-, Nacht- oder Verhinderungspflege.
Pflegegeld vs. Pflegesachleistung
Bei häuslicher Pflege hast du grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die nach Bedarf auch kombinierbar sind (Kombinationsleistung):
- Pflegegeld — direkt an den Versicherten ausgezahlt. Sinnvoll, wenn die Pflege durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn erfolgt. Es gibt keinen Verwendungsnachweis, allerdings muss alle 3 (PG 2/3) bzw. 6 Monate (PG 4/5) ein Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI nachgewiesen werden.
- Pflegesachleistung — wird direkt mit einem zugelassenen Pflegedienst abgerechnet. Höher als Pflegegeld, weil professionelle Pflege teurer ist.
Eigenanteil im Pflegeheim
Wird vollstationäre Pflege notwendig, deckt die Pflegekasse pauschal die obigen Beträge ab. Den Rest — Pflege, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) — trägt der Pflegebedürftige selbst. 2026 liegen die Eigenanteile bundesweit im Schnitt bei 2.500 bis 3.000 €/Monat. Seit 2022 federt der Leistungszuschlag nach §43c SGB XI die Last ab: 15 % im ersten Jahr, 30 % bis 24, 50 % bis 36 und 75 % ab dem 37. Heimmonat.
Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?
- Pflegekasse zahlt den genannten Pflegegrad-Betrag.
- Pflegebedürftiger verwendet sein Einkommen und Vermögen (Schonvermögen 10.000 €).
- Sozialamt springt mit "Hilfe zur Pflege" (§61 SGB XII) ein — wenn das Einkommen nicht reicht.
- Kinder haften erst ab einem Bruttoeinkommen über 100.000 € (Angehörigen-Entlastungsgesetz seit 2020).
Steuerliche Behandlung
Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind als Sonderausgabe voll abziehbar (§10 Abs. 1 Nr. 3 EStG, "Basisabsicherung"). Im Gegensatz zur sonstigen Vorsorge greift hier kein Höchstbetrag. Mehr Details findest du im Beitrag Sonderausgaben absetzen.
Pflegeversicherung in der Steuererklärung
- In der Anlage Vorsorgeaufwand wird der Arbeitnehmer-Anteil aus der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile 25 / 26) übernommen.
- Privat Pflegeversicherte tragen ihre Beiträge entsprechend ein.
- Beiträge zu privaten Pflegezusatzversicherungen (Pflegetagegeld, Pflegerente) gelten als sonstige Vorsorge — fallen also unter den 1.900 €/2.800 €-Höchstbetrag.
Tipp: Pflegezusatzversicherung prüfen
Da die gesetzliche Pflegekasse stets nur einen Teilkasko-Schutz bietet, lohnt sich für viele eine private Ergänzung — vor allem, wenn das eigene Vermögen oder die Rentenansprüche begrenzt sind. Drei Modelle dominieren den Markt: Pflegetagegeld (am gängigsten), Pflegerente und Pflegekostenversicherung. Welcher Tarif sinnvoll ist, hängt vom Pflegegrad-Risiko, der Lebenssituation und dem Eigenanteil-Niveau in der Region ab.
Häufige Fehler vermeiden
- Vergessener Kinderlosenzuschlag — Kinder müssen aktiv nachgewiesen werden (Geburtsurkunde, Steueridentifikationsnummer); sonst zahlst du den Zuschlag fälschlich weiter.
- Beitragsabschläge ab dem 2. Kind — auch hier sollte die Kasse alle Kinder und ihre Geburtsdaten kennen, sonst geht der Abschlag verloren.
- Beratungseinsatz verpassen — bei Pflegegeld pflichtig (§37.3 SGB XI). Wer den Beratungsbesuch versäumt, riskiert die Kürzung oder sogar Streichung des Pflegegeldes.
- Pflegegrad zu spät beantragen — die Leistung wird ab Antragsmonat gezahlt, also nicht rückwirkend für die Vormonate.
Weitere nützliche Rechner
- Pflegeversicherungs-Rechner — Beitrag und Pflegegeld direkt berechnen
- Brutto-Netto-Rechner — alle Sozialabgaben auf einen Blick
- Rentenlücken-Rechner — wie viel fehlt im Alter?
- Sonderausgaben-Rechner — KV/PV als Sonderausgabe absetzen
- Lohnsteuer-Rechner — Lohnsteuer und Sozialabgaben simulieren