Wie viel Steuern sparst du mit doppelter Haushaltsführung?

Zweitwohnung, Heimfahrten und Verpflegungspauschale als Werbungskosten nach §9 EStG geltend machen.

Steuerersparnis
4.505 €
Werbungskosten gesamt
15.016,00 €
Absetzbare Wohnkosten
9.600,00 €
Heimfahrten
3.736,00 €
Verpflegungspauschale
1.680,00 €

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Aufschlüsselung

KategorieBetrag
Wohnkosten Zweitwohnung9.600,00 €
Heimfahrten (Entfernungspauschale)3.736,00 €
Verpflegungspauschale1.680,00 €
Werbungskosten gesamt15.016,00 €
Steuerersparnis4.504,80 €
Hinweis: Die Berechnung basiert auf §9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG (2026). Voraussetzung ist eine berufliche Veranlassung und ein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt mit finanzieller Beteiligung. Die Wohnkosten der Zweitwohnung sind auf 1.000 € pro Monat gedeckelt. Eine Heimfahrt pro Woche ist anerkannt — abgerechnet wird mit der Entfernungspauschale (0,30 €/km bis 20 km, 0,38 €/km ab dem 21. km). Verpflegungspauschale (28 €/Tag) gibt es nur für die ersten drei Monate.

Vertiefung

Doppelte Haushaltsführung 2026 absetzen: Zweitwohnung, Heimfahrten und Verpflegungspauschale erklärt

11 Min.