Wie viel Steuern sparst du mit doppelter Haushaltsführung?
Zweitwohnung, Heimfahrten und Verpflegungspauschale als Werbungskosten nach §9 EStG geltend machen.
- Steuerersparnis
- 4.505 €
- Werbungskosten gesamt
- 15.016,00 €
- Absetzbare Wohnkosten
- 9.600,00 €
- Heimfahrten
- 3.736,00 €
- Verpflegungspauschale
- 1.680,00 €
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Aufschlüsselung
| Kategorie | Betrag |
|---|---|
| Wohnkosten Zweitwohnung | 9.600,00 € |
| Heimfahrten (Entfernungspauschale) | 3.736,00 € |
| Verpflegungspauschale | 1.680,00 € |
| Werbungskosten gesamt | 15.016,00 € |
| Steuerersparnis | 4.504,80 € |
Hinweis: Die Berechnung basiert auf §9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG (2026). Voraussetzung ist eine berufliche Veranlassung und ein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt mit finanzieller Beteiligung. Die Wohnkosten der Zweitwohnung sind auf 1.000 € pro Monat gedeckelt. Eine Heimfahrt pro Woche ist anerkannt — abgerechnet wird mit der Entfernungspauschale (0,30 €/km bis 20 km, 0,38 €/km ab dem 21. km). Verpflegungspauschale (28 €/Tag) gibt es nur für die ersten drei Monate.
Vertiefung
Doppelte Haushaltsführung 2026 absetzen: Zweitwohnung, Heimfahrten und Verpflegungspauschale erklärt
11 Min.