Entfernungspauschale berechnen
Pendlerpauschale nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG — mit Mobilitätsprämie für Geringverdiener und Vergleich zum Werbungskostenpauschbetrag.
Pendelweg
Steuersatz
0 %45 %
- Jährliche Entfernungspauschale
- 2.156 €
- Tägliche Pauschale
- 10 €
- Jahres-Fahrleistung
- 13.200 km
- Steuerersparnis pro Jahr
- 755 €
Liegt über dem Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 € — du profitierst nur, wenn du Werbungskosten gesondert ansetzt.
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Aufschlüsselung
| Position | Betrag |
|---|---|
| 20 km × 0,30 € × Tage | 1.320 € |
| (km − 20) × 0,38 € × Tage | 836 € |
| Entfernungspauschale gesamt | 2.156 € |
| Werbungskostenpauschbetrag | 1.230 € |
| Steuerersparnis | 755 € |
Hinweis: Berechnung nach §9 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Stand 2026). Der Höchstbetrag von 4.500 €/Jahr gilt nur, wenn du nicht mit dem eigenen Kraftfahrzeug fährst. Die Mobilitätsprämie nach §§101–109 EStG entlastet Geringverdiener, deren Grenzsteuersatz unter dem Eingangssteuersatz (14 %) liegt.
Vertiefung
Entfernungspauschale 2026: Wie du Pendlerpauschale, Höchstbetrag und Mobilitätsprämie richtig nutzt
10 Min.