Entfernungspauschale berechnen

Pendlerpauschale nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG — mit Mobilitätsprämie für Geringverdiener und Vergleich zum Werbungskostenpauschbetrag.

Pendelweg

Steuersatz

0 %45 %
Jährliche Entfernungspauschale
2.156 €

Liegt über dem Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 € — du profitierst nur, wenn du Werbungskosten gesondert ansetzt.

Tägliche Pauschale
10 €
Jahres-Fahrleistung
13.200 km
Steuerersparnis pro Jahr
755 €
63 € / pro Monat

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Aufschlüsselung

PositionBetrag
20 km × 0,30 € × Tage1.320 €
(km − 20) × 0,38 € × Tage836 €
Entfernungspauschale gesamt2.156 €
Werbungskostenpauschbetrag1.230 €
Steuerersparnis755 €
Hinweis: Berechnung nach §9 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Stand 2026). Der Höchstbetrag von 4.500 €/Jahr gilt nur, wenn du nicht mit dem eigenen Kraftfahrzeug fährst. Die Mobilitätsprämie nach §§101–109 EStG entlastet Geringverdiener, deren Grenzsteuersatz unter dem Eingangssteuersatz (14 %) liegt.

Vertiefung

Entfernungspauschale 2026: Wie du Pendlerpauschale, Höchstbetrag und Mobilitätsprämie richtig nutzt

10 Min.