Grundfreibetrag berechnen
Steuerfreies Existenzminimum nach §32a EStG — 12.096 € einzeln, 24.192 € im Splittingverfahren. Mit Grenzsteuersatz und Effektivsteuersatz für dein zu versteuerndes Einkommen.
Einkommen
Veranlagungsart
- Grundfreibetrag 2026
- 12.096 €
- Grenzsteuersatz
- 32,00 %
- Effektivsteuersatz
- 18,30 %
- Einkommensteuer
- 7.320 €
- Steuerersparnis durch Grundfreibetrag
- 1.693 €
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Aufschlüsselung
| Position | Betrag |
|---|---|
| Zu versteuerndes Einkommen | 40.000 € |
| Abzgl. Grundfreibetrag | − 12.096 € |
| Steuerpflichtiger Anteil | 27.904 € |
| Einkommensteuer (Tarif §32a EStG) | 7.320 € |
| Grenzsteuersatz | 32,00 % |
| Effektivsteuersatz | 18,30 % |
| Steuer ohne Grundfreibetrag | 9.013 € |
| Steuerersparnis | 1.693 € |
Hinweis: Berechnung nach §32a EStG (Stand 2026). Der Grundfreibetrag beträgt 12.096 € pro Person; bei Zusammenveranlagung verdoppelt er sich auf 24.192 €. Die Einkommensteuer wird hier ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ausgewiesen. Werbungskostenpauschbetrag, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind im zu versteuernden Einkommen bereits berücksichtigt.
Vertiefung
Grundfreibetrag 2026: 12.096 € steuerfrei — was es ist und wie du davon profitierst
10 Min.