Grundfreibetrag berechnen

Steuerfreies Existenzminimum nach §32a EStG — 12.096 € einzeln, 24.192 € im Splittingverfahren. Mit Grenzsteuersatz und Effektivsteuersatz für dein zu versteuerndes Einkommen.

Einkommen

Veranlagungsart

Grundfreibetrag 2026
12.096 €
Grenzsteuersatz
32,00 %
Effektivsteuersatz
18,30 %
Einkommensteuer
7.320 €
Steuerersparnis durch Grundfreibetrag
1.693 €

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Aufschlüsselung

PositionBetrag
Zu versteuerndes Einkommen40.000 €
Abzgl. Grundfreibetrag− 12.096 €
Steuerpflichtiger Anteil27.904 €
Einkommensteuer (Tarif §32a EStG)7.320 €
Grenzsteuersatz32,00 %
Effektivsteuersatz18,30 %
Steuer ohne Grundfreibetrag9.013 €
Steuerersparnis1.693 €
Hinweis: Berechnung nach §32a EStG (Stand 2026). Der Grundfreibetrag beträgt 12.096 € pro Person; bei Zusammenveranlagung verdoppelt er sich auf 24.192 €. Die Einkommensteuer wird hier ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ausgewiesen. Werbungskostenpauschbetrag, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind im zu versteuernden Einkommen bereits berücksichtigt.

Vertiefung

Grundfreibetrag 2026: 12.096 € steuerfrei — was es ist und wie du davon profitierst

10 Min.