Wie viel Steuern sparst du mit Handwerkerleistungen?

20 % deiner Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten direkt von der Einkommensteuer abziehen — bis zu 1.200 €/Jahr nach §35a Abs. 3 EStG.

Steuerersparnis
440 €
Absetzbar (20 %)
440,00 €
Maximalbetrag
1.200 €
Begünstigte Kosten
2.200,00 €
Nicht absetzbar
800,00 €
Förderquote auf Gesamtkosten
14,7 %
Absetzbar (20 %)14,7 %

Anzeige

Geldanlage neu gedacht: Investieren, bezahlen und sparen in einer App.

Jetzt entdecken

Aufschlüsselung

KategorieBetrag
Arbeitskosten2.000,00 €
Fahrtkosten150,00 €
Maschinen-/Verbrauchsmittel50,00 €
Begünstigte Kosten gesamt2.200,00 €
Materialkosten800,00 €
Gesamtrechnung3.000,00 €
Steuerermäßigung (20 %)440,00 €
Höchstbetrag §35a EStG1.200 €
Tatsächliche Steuerersparnis440,00 €
Hinweis: Die Berechnung basiert auf §35a Abs. 3 EStG (2026). Begünstigt sind Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten — Materialkosten sind nicht abzugsfähig. Die Rechnung muss per Überweisung beglichen werden (kein Bargeld). Bewahre die Rechnung mindestens zwei Jahre auf.

Vertiefung

Handwerkerkosten 2026 absetzen: 1.200 € Steuerermäßigung nach §35a EStG erklärt

11 Min.