Wie viel Steuern sparst du mit Handwerkerleistungen?
20 % deiner Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten direkt von der Einkommensteuer abziehen — bis zu 1.200 €/Jahr nach §35a Abs. 3 EStG.
- Steuerersparnis
- 440 €
- Absetzbar (20 %)
- 440,00 €
- Maximalbetrag
- 1.200 €
- Begünstigte Kosten
- 2.200,00 €
- Nicht absetzbar
- 800,00 €
- Förderquote auf Gesamtkosten
- 14,7 %
Absetzbar (20 %)14,7 %
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Aufschlüsselung
| Kategorie | Betrag |
|---|---|
| Arbeitskosten | 2.000,00 € |
| Fahrtkosten | 150,00 € |
| Maschinen-/Verbrauchsmittel | 50,00 € |
| Begünstigte Kosten gesamt | 2.200,00 € |
| Materialkosten | 800,00 € |
| Gesamtrechnung | 3.000,00 € |
| Steuerermäßigung (20 %) | 440,00 € |
| Höchstbetrag §35a EStG | 1.200 € |
| Tatsächliche Steuerersparnis | 440,00 € |
Hinweis: Die Berechnung basiert auf §35a Abs. 3 EStG (2026). Begünstigt sind Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten — Materialkosten sind nicht abzugsfähig. Die Rechnung muss per Überweisung beglichen werden (kein Bargeld). Bewahre die Rechnung mindestens zwei Jahre auf.
Vertiefung
Handwerkerkosten 2026 absetzen: 1.200 € Steuerermäßigung nach §35a EStG erklärt
11 Min.