Wie viel Mieterhöhung ist erlaubt?

Berechne die maximal zulässige Mieterhöhung nach §§ 558, 559 BGB — Kappungsgrenze, ortsübliche Vergleichsmiete und Modernisierungsumlage.

Bestandsmiete & Wohnung

Vergleichsmiete

Anhaltspunkte: Berlin ~ 11 €, München ~ 21 €, Hamburg ~ 14 €, Köln ~ 13 €, Frankfurt ~ 16 €, Leipzig ~ 8 €, ländl. Räume ~ 7–10 €. Exakte Werte aus dem lokalen Mietspiegel.

Letzte Erhöhung

Modernisierung (optional)

§ 559 BGB: 8 % p.a. der Investition dürfen zusätzlich auf die Jahresmiete umgelegt werden.

Neue Maximalmiete (€/Monat)
910,00 €
Maximale Erhöhung
110,00 €
Aktuelle Miete pro m²
11,43 €/m²
Neue Maximalmiete pro m²
13,00 €/m²
Ortsübliche Vergleichsmiete
910,00 €
Obergrenze nach Kappungsgrenze
960,00 €

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Berechnungsgrundlage

PositionWert
Aktuelle Kaltmiete800,00 €
Aktuelle Miete pro m²11,43 €/m²
Wohnfläche70 m²
Ortsübliche Vergleichsmiete (€/Monat)910,00 €
Kappungsobergrenze960,00 €
Maximale Erhöhung110,00 €
Neue Maximalmiete (€/Monat)910,00 €
Hinweis: Rechtsgrundlage: §§ 558, 559 BGB. Die Kappungsgrenze (20 % bzw. 15 %) bezieht sich auf den Anstieg innerhalb von 3 Jahren. Maximal zulässig ist immer der niedrigere Wert aus Kappungsobergrenze und ortsüblicher Vergleichsmiete. Der ortsübliche Mietspiegel variiert stark je nach Stadt, Lage und Wohnungstyp — der Rechner liefert eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

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