Mutterschutz, Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss berechnen
Berechne deine Schutzfrist nach §3 MuSchG, das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (§19) und den Arbeitgeberzuschuss (§20) — mit Ein-Klick-Anpassung für Mehrlinge oder Frühgeburten.
Mehrlingsgeburt
Frühgeburt
Behindertes Kind
- Mutterschutzfrist
- 98 Tage
- Vor Geburt
- 42 Tage
- Nach Geburt
- 56 Tage
- Von
- 20. Juni 2026
- Bis
- 26. September 2026
Mutterschaftsgeld
13,00 €/ Tag
Krankenkasse gesamt: 1.274 €
Arbeitgeberzuschuss
70,33 €/ Tag
Arbeitgeber gesamt: 6.893 €
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Aufschlüsselung
| Kategorie | Betrag |
|---|---|
| Netto pro Tag (Bemessung) | 83,33 € |
| Mutterschaftsgeld Krankenkasse | 1.274 € |
| Arbeitgeberzuschuss | 6.893 € |
| Gesamt | 8.167 € |
Hinweis: Berechnung nach §3, §19, §20 MuSchG (2026). Das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse beträgt maximal 13 €/Tag. Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum durchschnittlichen Nettoentgelt der letzten 3 Monate. Für privatversicherte und selbstständige Frauen gelten besondere Regeln.
Vertiefung
Mutterschutz 2026: Schutzfrist, Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss erklärt
11 Min.