Wie hoch ist deine Steuervorauszahlung?

Berechne die quartalsweise Einkommensteuer-Vorauszahlung nach §37 EStG — mit Soli, Kirchensteuer, Splittingtarif und Anrechnung der Lohnsteuer.

Einkommen

Abzüge

Steuersituation

Quartalsbetrag
3.293 €
Status
Vorauszahlung pflichtig
Jahres-Vorauszahlung
13.174 €
Jahres-Steuerlast
13.174 €
zu versteuerndes Einkommen
56.770 €
Grenzsteuersatz
37,9 %

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Aufstellung

KategorieBetrag
Erwartetes Einkommen60.000 €
− Werbungskosten−1.230 €
− Sonderausgaben−2.000 €
zu versteuerndes Einkommen56.770 €
Einkommensteuer (§32a EStG)13.174 €
Solidaritätszuschlag0 €
Kirchensteuer0 €
Jahres-Steuerlast13.174 €
− anrechenbare Lohnsteuer−0 €
Vorauszahlung Jahr13.174 €
Quartalsbetrag (10.3 / 10.6 / 10.9 / 10.12)3.293 €

Fälligkeitstermine 2026

  • · 10. März 2026 (Q1)
  • · 10. Juni 2026 (Q2)
  • · 10. September 2026 (Q3)
  • · 10. Dezember 2026 (Q4)
Hinweis: Berechnung nach §37 EStG (Vorauszahlungen) und §32a EStG (Grundtarif/Splittingverfahren 2026). Soli wird nach §4 SolzG mit Freigrenze 18.130 € (einzeln) bzw. 36.260 € (zusammen) und Milderungszone berücksichtigt. Die Kirchensteuer beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %. Die Anrechnung von Lohnsteuer reduziert die quartalsweise Vorauszahlung — Kapitalertragsteuer wird hier nicht erfasst.

Vertiefung

Steuervorauszahlung 2026: Quartalsbetrag, §37 EStG und Anpassung erklärt

11 Min.