Wie viel Steuern sparst du mit haushaltsnahen Dienstleistungen?

20 % der Arbeitskosten direkt von der Einkommensteuer abziehen — bis zu 4.000 €/Jahr nach §35a Abs. 2 EStG.

Steuerersparnis
480 €
Absetzbar (20 %)
480,00 €
Maximalbetrag
4.000 €
Begünstigte Kosten
2.400,00 €
Nicht absetzbar
0,00 €
Förderquote auf Gesamtkosten
20,0 %
Absetzbar (20 %)20,0 %

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Aufschlüsselung

KategorieBetrag
Arbeitskosten2.400,00 €
Begünstigte Kosten gesamt2.400,00 €
Materialkosten0,00 €
Gesamtrechnung2.400,00 €
Steuerermäßigung (20 %)480,00 €
Höchstbetrag §35a Abs. 2 EStG4.000 €
Tatsächliche Steuerersparnis480,00 €
Hinweis: Die Berechnung basiert auf §35a Abs. 2 EStG (2026). Begünstigt sind Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzhilfe, Gartenpflege, Pflegedienst oder Kinderbetreuung im Haushalt. Materialkosten sind nicht abzugsfähig. Die Rechnung muss per Überweisung beglichen werden (kein Bargeld). Bewahre die Rechnung mindestens zwei Jahre auf.

Vertiefung

Haushaltsnahe Dienstleistungen 2026 absetzen: 4.000 € Steuerermäßigung nach §35a Abs. 2 EStG erklärt

11 Min.