Wie viel Steuern sparst du mit haushaltsnahen Dienstleistungen?
20 % der Arbeitskosten direkt von der Einkommensteuer abziehen — bis zu 4.000 €/Jahr nach §35a Abs. 2 EStG.
- Steuerersparnis
- 480 €
- Absetzbar (20 %)
- 480,00 €
- Maximalbetrag
- 4.000 €
- Begünstigte Kosten
- 2.400,00 €
- Nicht absetzbar
- 0,00 €
- Förderquote auf Gesamtkosten
- 20,0 %
Absetzbar (20 %)20,0 %
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Aufschlüsselung
| Kategorie | Betrag |
|---|---|
| Arbeitskosten | 2.400,00 € |
| Begünstigte Kosten gesamt | 2.400,00 € |
| Materialkosten | 0,00 € |
| Gesamtrechnung | 2.400,00 € |
| Steuerermäßigung (20 %) | 480,00 € |
| Höchstbetrag §35a Abs. 2 EStG | 4.000 € |
| Tatsächliche Steuerersparnis | 480,00 € |
Hinweis: Die Berechnung basiert auf §35a Abs. 2 EStG (2026). Begünstigt sind Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzhilfe, Gartenpflege, Pflegedienst oder Kinderbetreuung im Haushalt. Materialkosten sind nicht abzugsfähig. Die Rechnung muss per Überweisung beglichen werden (kein Bargeld). Bewahre die Rechnung mindestens zwei Jahre auf.
Vertiefung
Haushaltsnahe Dienstleistungen 2026 absetzen: 4.000 € Steuerermäßigung nach §35a Abs. 2 EStG erklärt
11 Min.