Wie viel Sonderausgaben kannst du absetzen?

Berechne deine absetzbaren Sonderausgaben nach §10 EStG — inklusive Steuerersparnis bei deinem Grenzsteuersatz.

Beruflicher Status

Vorsorgeaufwendungen (§10 Abs. 3)

Weitere Sonderausgaben

Kinderbezogene Sonderausgaben

Absetzbare Sonderausgaben
4.800 €
Steuerersparnis
1.440 €

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Aufschlüsselung nach Kategorie

KategorieAbsetzbar
Altersvorsorge (Rürup, gesetzl. RV)2.000 €
Sonstige Vorsorge (KV, PV, ALV, BU)1.500 €
Vorsorgeaufwendungen gesamt3.500 €
Spenden (§10b, max. 20 % der Einkünfte)500 €
Kirchensteuer800 €
Unterhaltsleistungen (max. 13.805 €)0 €
Kinderbetreuung (2/3, max. 4.000 €/Kind)0 €
Schulgeld (30 %, max. 5.000 €/Kind)0 €
Summe Sonderausgaben4.800 €
Pauschbetrag (§10c)36 €
Absetzbar (max. von Summe und Pauschbetrag)4.800 €
Steuerersparnis (Grenzsteuersatz)1.440,00 €
Hinweis: Berechnung basiert auf §10 EStG (2026). Höchstbeträge: Altersvorsorge 27.565 € (Single) / 55.130 € (verheiratet), Sonstige Vorsorge 1.900 € (AN) / 2.800 € (Selbstständige), Unterhalt 13.805 €. Tatsächliche Steuerwirkung kann durch Günstigerprüfung des Finanzamts abweichen.

Vertiefung

Sonderausgaben absetzen 2026: §10 EStG, Höchstbeträge und Pauschbetrag erklärt

12 Min.