Wie viel Steuer fällt auf deine Mieteinnahmen an?

Berechne deine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach §21 EStG — mit AfA, Werbungskosten und persönlichem Grenzsteuersatz.

Einnahmen

Abschreibung (AfA)

Werbungskosten

Besteuerung

0 %45 %
Einkünfte aus Vermietung
-100 €
Status
Verlust (Verlustausgleich)
Steuerlast
-42 €
AfA
5.000 €
Werbungskosten gesamt
7.100 €
Rentabilitätsquote
-0,8 %
Negative Einkünfte können mit anderen Einkünften verrechnet werden (Verlustausgleich nach §10d EStG) — die Steuerlast wird negativ.

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Aufstellung

KategorieBetrag
Kaltmiete12.000 €
NK-Überschuss0 €
Mieteinnahmen gesamt12.000 €
AfA (linear)−5.000 €
Erhaltungsaufwand1.500 €
Schuldzinsen4.000 €
Grundsteuer600 €
Hausgeld nicht-umlagefähig800 €
Sonstige Werbungskosten200 €
Werbungskosten gesamt−7.100 €
Einkünfte aus Vermietung (§21 EStG)-100 €
Grenzsteuersatz42 %
Steuerlast-42 €
Hinweis: Berechnung nach §21 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) und §7 (4) EStG (lineare AfA). AfA-Satz: 2 % bei Bauantrag ab 1925, 2,5 % bei älteren Gebäuden, 3 % bei Wohngebäuden mit Bauantrag ab 2023. Werbungskosten umfassen u.a. Schuldzinsen, Erhaltungsaufwand, Grundsteuer und nicht-umlagefähiges Hausgeld. Die ermittelte Steuerlast nutzt deinen Grenzsteuersatz als Näherung — die tatsächliche Belastung hängt vom übrigen Einkommen ab.

Vertiefung

Vermietung & Steuer 2026: AfA, Werbungskosten und Einkünfte aus Vermietung erklärt

11 Min.